Sachsens Landessynode hat den Richtlinien der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zu sogenannten Anerkennungsleistungen für Betroffene sexualisierter Gewalt zugestimmt. Auf einer Sondertagung am Samstag in Dresden verabschiedete sie ein entsprechendes Gesetz. Der Entwurf war von Synodalen der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens vorgelegt worden, nachdem das sächsische Landeskirchenamt keinen Entwurf erarbeitet hatte. Es gebe noch „offene Fragen“, hieß es dazu aus dem Landeskirchenamt.
Die neuen, im März 2025 vorgelegten Richtlinien der EKD sollen zu einer stärkeren Vereinheitlichung der Verfahren und Zahlungen innerhalb der 20 Gliedkirchen und der Diakonie führen. Eine erste Lesung des sächsischen Gesetzes zur Anerkennungsrichtlinie der EKD hatte am Freitag bei der Synodentagung in Dresden unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden.
Die zweite Lesung am Samstag war - anders als zunächst angekündigt - öffentlich. Während der Beratungen äußerte der Präsident des Landeskirchenamtes, Hans-Peter Vollbach, erneut Bedenken gegen das Verfahren. Das Gesetz sei nicht „ordnungsgemäß“ zustande gekommen, sagte er. Es müsse aber dem Recht und der Ordnung der Landeskirche entsprechen.
Ähnlich hatte der Jurist bereits am Vortag argumentiert. Welche Konsequenzen sich aus seiner Sicht daraus ergeben und ob das Gesetz letztlich in Kraft treten kann, ließ Vollbach offen. Er betonte jedoch, dass er grundsätzlich zu dem Anerkennungsverfahren stehe.
Fast alle evangelischen Landeskirchen haben den EKD-Regelungen bereits zugestimmt, allerdings in zwei Fällen mit Abweichungen. Sachsen gehört zu den Schlusslichtern im Prozess. Abstimmungen stehen laut EKD noch in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz sowie in der Evangelischen Landeskirche Anhalts aus.
In der sächsischen Landeskirche sind insgesamt 141 Betroffene sexualisierter Gewalt und 84 Beschuldigte im Zeitraum von 1946 bis heute bekannt. Seit 2020 wurden rund 698.000 Euro als Anerkennungsleistungen an 58 Betroffene gezahlt.
Die Anerkennungsrichtlinie der EKD sieht individuelle Leistungen ohne Obergrenze vor sowie zusätzliche Pauschalleistungen in Höhe von bis zu 15.000 Euro.
Auf der Sondertagung debattierte die Synode zudem zur geplanten Strukturreform. Laut der sächsischen Finanzdezernentin und Oberlandeskirchenrätin, Kathrin Schäfer, können bisher geltende Rahmenbedingungen und Stellenplanungen der Landeskirche nicht gehalten werden. Hintergrund seien stetig sinkende Mitgliederzahlen und geringere Finanzeinnahmen. Es werde daher zum Abbau von Stellen kommen müssen.
Zur Strukturreform hatte eine Arbeitsgruppe ein Papier mit rund 20 konkreten Ideen vorgelegt. Vorgeschlagen wird vor allem eine Vereinfachung kirchlicher Strukturen. Unter anderem soll es sachsenweit deutlich weniger Kirchenbezirke geben, derzeit sind es 16.
Verwaltungsaufgaben sollen zentralisiert werden - nicht zuletzt, um das Pfarrpersonal vor Ort zu entlasten. Bis zum Herbst soll möglichst ein Zeitplan für die nächsten Schritte vorgelegt werden. Zur sächsischen Landeskirche gehören derzeit rund 575.000 Mitglieder.