Die Kirchen in Sachsen-Anhalt haben die beabsichtigte Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage kritisiert. Die vorgesehene Einschränkung des besonderen Schutzes von Karfreitag und Volkstrauertag sowie die geplante Streichung des erhöhten Schutzes für den Buß- und Bettag würden gesamtgesellschaftliche Fragen aufwerfen, teilten die Büros von evangelischer und katholischer Kirche bei Landesregierung und Landtag von Sachsen-Anhalt am Freitag in Magdeburg mit.
Der Beauftragte der evangelischen Kirchen bei Landtag und Landesregierung, Oberkirchenrat Albrecht Steinhäuser, erklärte, Karfreitag, Volkstrauertag und Buß- und Bettag stünden für Trauer, Scheitern und Verlusterfahrungen. Gerade in einer von Fortschrittsdenken geprägten Zeit brauche es gesellschaftliche Räume der Besinnung.
Raum für Ruhe sollte bleiben
Der Leiter des Katholischen Büros Sachsen-Anhalt, Mathias Bethke, verwies auf die zentrale Bedeutung des Karfreitags als Bestandteil des dreitägigen Osterfestes im Kirchenjahr. Selbst kleinere Veränderungen des gesetzlichen Rahmens würden als gravierend empfunden. Es sei ein Verlust, wenn sich die Gesellschaft an bestimmten Tagen nicht einmal 24 Stunden der Ruhe und Trauer zumuten wolle.
An sogenannten stillen Feiertagen wie Karfreitag, Volkstrauertag und Buß- und Bettag sind in Sachsen-Anhalt derzeit Musik- und Tanzveranstaltungen sowie Märkte verboten. Die geplanten Änderungen sollen in der kommenden Woche auf Antrag von CDU, Linke, SPD, FDP und Grünen erstmals im Landtag diskutiert werden. Art und Umfang der Lockerungen sollen im Gesetzgebungsverfahren bestimmt werden.