Anhaltische Kirche macht Weg für Reformen frei
Dessau-Roßlau (epd).

Die Synode der Evangelischen Landeskirche Anhalts hat für tiefgreifende Reformen gestimmt. Nach einer teils sehr emotionalen Debatte votierten die Mitglieder des Kirchenparlaments am Samstag in Dessau-Roßlau bei geringfügigen Änderungen und wenigen Gegenstimmen für das Zukunftspapier „Strategie Anhalt 2035“. Wie eine Sprecherin sagte, wurde der Strategieausschuss beauftragt, den Reformprozess zu begleiten und bis zur Herbstsynode 2026 Handlungsempfehlungen zu erarbeiten.

Zum Auftakt der Synode hatte Kirchenpräsident Karsten Wolkenhauer gemahnt: „Wenn sich nichts ändert, dann wird sich alles ändern.“ Aufgrund sinkender Mitgliederzahlen und Einnahmen stehe die kleinste der 20 deutschen evangelischen Landeskirchen vor schmerzhaften Veränderungen. Aktuell zählt die anhaltische Kirche rund 23.300 Kirchenmitglieder in 125 Gemeinden. Prognosen erwarten jedoch eine Schrumpfung auf nur noch 14.000 Mitglieder im Jahr 2035. Auch die Einnahmen werden in den kommenden Jahren vermutlich sinken.

Weitgehende Reformen

Mit dem Strategiepapier hat die Synode am Samstag nun grundsätzliche Reformen beschlossen. Demnach sollen die jetzigen Kirchengemeinden und Gemeindeverbünde dauerhaft zu fünf Gebietsgemeinden an den Standorten Ballenstedt, Bernburg, Dessau, Köthen und Zerbst zusammengefasst werden. Auch die Pfarrstellen sollen künftig reduziert werden. Jedoch sei dafür eine Stärkung des Ehrenamtes innerhalb aller gemeindlichen Aufgaben notwendig.

Bis zum Jahr 2030 solle eine neue Kirchenverfassung für Anhalt verabschiedet werden, die beispielsweise eine Auflösung der aktuell fünf Kirchenkreise samt ihrer Kreissynoden vorsieht. Das Kirchenparlament beschloss zudem, die Zahl der Synodenmitglieder von jetzt 38 auf höchstens 20 zu reduzieren und die Leitungsstrukturen der anhaltischen Kirche zu verschlanken.

Finanzen und Gebäude

Für große Diskussionen sorgten auch Fragen zur Zukunft der Kirchen und kirchlichen Gebäude. Laut Strategiepapier soll im kommenden Jahr zunächst auf Ebene der Gemeinden und der Kirchenkreise entschieden werden, welche Gebäude nicht mehr zu erhalten oder zu bewirtschaften sind und eventuell veräußert werden könnten. Nur noch jene Objekte, die weiterhin als Versammlungsort der Gemeinden eingestuft werden, sollen auch künftig Baubeihilfen der Landeskirche erhalten. Zu diesem Punkt gab es mit vier Gegenstimmen und zwei Enthaltungen den größten Widerstand der Synodalen.

Zudem hat das Kirchenparlament den Haushaltsplan für 2026 verabschiedet. Demnach sind Einnahmen und Ausgaben von 19,49 Millionen Euro geplant, 230.000 Euro mehr als im laufenden Jahr. Die anhaltische Kirche rechnet dabei mit 5,8 Millionen Euro Kirchensteuereinnahmen, 4,2 Millionen Euro Staatsleistungen und 3,45 Millionen Euro aus dem solidarischen Finanzausgleich der EKD-Mitgliedskirchen.

Von Thomas Nawrath (epd)