Thüringer Landtag stellt sich mehrheitlich hinter Kirchen
Erfurt (epd).

Im Thüringer Landtag haben Anträge der AfD und der Regierungsfraktionen zu einer Debatte über die Rolle der Kirchen im Freistaat geführt. Mit der großen Mehrheit der Regierungsfraktionen von CDU, BSW und SPD und den Stimmen der oppositionellen Linkspartei wurde am Freitag in Erfurt ein Antrag der AfD zur Absenkung und letztlich vollständigen Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen abgelehnt.

Staatskanzleiminister Stefan Gruhner (CDU) nannte den AfD-Antrag einen „Einschüchterungsversuch“ und eine Reaktion auf die Kritik der Kirchen an der AfD. Der Thüringer Landesverband der Partei wird vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft.

Gruhner betonte, die Kirchen gehörten zu den tragenden Säulen des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Die Staatsleistungen an die Kirchen seien keine Subventionen, sondern eine historisch bedingte Entschädigung.

Schutz christlicher Feiertage

Die Regierungsfraktionen ihrerseits sprachen sich als Reaktion auf die AfD-Initiative in einem Antrag dafür aus, christliche Kirchen zu schützen und die christlich-abendländische Tradition zu bewahren. Hintergrund seien unter anderem die Programmdiskussionen der AfD in Sachsen-Anhalt über die Streichung christlicher Feiertage und ihre Ersetzung durch Sonnenwendfeiern, hieß es.

Die Landesregierung wurde in dem Antrag der Regierungsfraktionen unter anderem aufgefordert, sich für den Schutz gesetzlicher Feiertage und die Religions- und Glaubensfreiheit einzusetzen. Dieser Antrag wurde mit den Stimmen aller Fraktionen bei fünf Gegenstimmen in einen Ausschuss zur Weiterbehandlung verwiesen.

Die als Staatsleistungen bezeichneten Zahlungen an die Kirchen gehen auf die Enteignung und Säkularisierung kirchlicher Güter im Zuge der Reformation und vor allem durch den sogenannten Reichsdeputationshauptschluss von 1803 zurück. Damals verpflichteten sich die Landesherren, die Besoldung und Versorgung etlicher katholischer und evangelischer Würdenträger sicherzustellen. Zu unterscheiden sind Staatsleistungen von anderen Finanzierungsquellen der Kirchen, wie etwa die Kirchensteuer.

AfD für Bundesratsinitiative

Bereits die Weimarer Nationalversammlung sah die Ablösung der Staatsleistungen vor. Möglich wäre dies etwa durch eine einmalige Entschädigung. Der entsprechende Paragraf wurde ins Grundgesetz übernommen, über Jahrzehnte aber nicht konkret politisch angegangen. Die Ablösung müsste zwischen Kirchen und Ländern verhandelt werden.

Die AfD forderte in ihrem Antrag neben einer Bundesratsinitiative der Landesregierung zur Ablösung der Staatsleistungen auch „unverzüglich Verhandlungen“ mit den Kirchen über eine Absenkung der Leistungen. Dabei verwies sie unter anderem auf die sinkenden Kirchenmitgliederzahlen.

Die religionspolitische Sprecherin der Linkspartei, Katja Mitteldorf, bezeichnete den Antrag der AfD als Teil einer Empörungsstrategie der Partei. Die Ablösung der Staatsleistungen könne kein einzelnes Bundesland umsetzen, sondern müsse auf Bundesebene erreicht werden. Der Religionsexperte der BSW-Fraktion, Ralph Hutschenreuther, sagte in der Debatte, der AfD-Antrag problematisiere ein Scheinproblem, ohne eine Lösung anzubieten.

Von Lukas Philippi (epd)