Mehr als eine Million Menschen wollen AfD-Prüfverfahren
Erfurt, Berlin (epd).

Eine Petition zur Prüfung eines AfD-Verbots hat infolge eines Gutachtens zur Verfassungswidrigkeit der Partei Zehntausende neue Unterschriften erhalten. Die Petition zähle nun 1,29 Millionen Unterschriften und gehöre damit zu den größten zivilgesellschaftlichen Mobilisierungen in der Geschichte der Bundesrepublik, teilte die Kampagnenplattform „innn.it“ am Freitag in Berlin mit.

Die gemeinnützige Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hatte am Donnerstag ein Gutachten vorgestellt, in dem die AfD als klar verfassungswidrig bewertet wird. Die in mehreren Bundesländern als rechtsextrem eingestufte Partei verstoße gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürde und erfülle die Voraussetzungen für ein Verbot, hieß es.

innn.it-Vorstand: Keine Ausrede mehr

Das Gutachten hat laut dem Vorstand von „innn.it“, Gregor Hackmack, eine „Wirkung entfaltet, die sich in Echtzeit messen lässt“. Bundestag und Bundesrat müssten jetzt handeln. „Die Ausrede, ein Verfahren könnte scheitern, gilt nicht mehr“, betonte er.

Diese Einschätzung teilte auch Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD). Seines Erachtens sei „spätestens jetzt der Zeitpunkt gekommen, konkrete Schritte zur Einleitung eines Verbotsverfahrens einzuleiten“, sagte er dem „Handelsblatt“ in Berlin (Freitag). Er hoffe dabei „auf einen Konsens aller demokratischen Parteien“.

Maier: Gutachten hat hohe juristische Qualität

Maier sagte dem „Handelsblatt“, das Gutachten beschreibe „gut belegt und in hoher juristischer Qualität die Verstöße zum Beispiel gegen die grundgesetzlich garantierte Menschenwürde“. Mit einem Verbotsverfahren weiter zu warten, „stünde im Widerspruch zum Gebot der wehrhaften Demokratie“. Diese sei ein wesentliches Element der deutschen Verfassung aufgrund leidvoller historischer Erfahrungen.

Der Projektleiter bei der GFF, Bijan Moini, hatte bei der Vorstellung des Gutachtens unter anderem auf ein „rassistisch geprägtes politisches Konzept“ der AfD verwiesen. Die Partei habe ein „ethnisch-kulturelles Volksverständnis“, definiere „unterschiedliche Klassen von Menschen“ und werte insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund ab.

1.500 Seiten langes Gutachten

Als Beispiele nannte der Chefjurist der GFF den Plan der AfD, Musliminnen mit Kopftuch das Betreten öffentlicher Gebäude zu verbieten, und das Konzept einer Geburtenprämie nur für Kinder, bei denen beide Elternteile die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Außerdem wolle die AfD politische Gegner unterdrücken, was das Demokratieprinzip verletze, sagte Moini.

Für das 1.500 Seiten lange, spendenfinanzierte Gutachten werteten acht Juristinnen und Juristen mehr als 30.000 Belege ausschließlich aus öffentlichen Quellen aus. Dazu gehörten etwa Partei- und Wahlprogramme, parlamentarische Initiativen, Pressemitteilungen und Social-Media-Posts. Das Gutachten wurde vom Staatsrechtler Christoph Möllers und von der Staatsrechtlerin Sophie Schönberger überprüft, unter anderem auf Ergebnisoffenheit und die Einhaltung wissenschaftlicher Standards.

Einen Parteiverbotsantrag können nur der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung stellen. Das Verfahren würde dann vor dem Bundesverfassungsgericht geführt, falls eines oder mehrere dieser drei Verfassungsorgane ein Verbot beantragen.

Von Jonas Grimm (epd)