Schutz queerer Menschen im Grundgesetz gefordert
Berlin (epd).

Infolge des Anschlags auf den Berliner Christopher Street Day (CSD) wird die Aufnahme der sexuellen Identität in den speziellen Diskriminierungsschutz des Grundgesetzes gefordert. Eine Petition dazu unterzeichneten innerhalb eines Tages mehr als 80.000 Menschen, wie die Kampagnenplattform Campact am Donnerstag mitteilte. Auch aus der Politik erhielt diese Forderung Unterstützung.

In der Petition wird verlangt, die sexuelle Identität als Diskriminierungsmerkmal in Artikel 3 des Grundgesetzes aufzunehmen. Zudem soll in der Gesetzesbegründung festgehalten werden, dass Transpersonen sowie intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen bei „Geschlecht“ eingeschlossen sind. Artikel 3 schützt bisher unter anderem vor Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Abstammung, religiöser und politischer Anschauung oder Behinderung. Auch der Bundesverband Queere Vielfalt hatte sich in dieser Woche in einem Zehn-Punkte-Papier für die Ergänzung des Grundgesetzes ausgesprochen.

Senatorin zu Merz: „Zur Chefsache“ machen

Die Berliner Antidiskriminierungssenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) teilte am Donnerstag mit, dass sie ebenfalls die Erweiterung des Artikels 3 in einem Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gefordert hat. Merz müsse den Schutz und die Gleichstellung queerer Menschen auf nationaler Ebene „zur Chefsache“ machen, „wenn er seine Anteilnahme und Betroffenheit wirklich ernst meint“.

Kiziltepe plant, Ende August eine Sondersitzung des Berliner Runden Tisches gegen Queerfeindlichkeit abzuhalten. Die Senatorin verlangte in dem Brief an den Kanzler, dass dieser ein solches Gremium auf Bundesebene einrichten solle.

Kiziltepe kritisierte, dass die Politik „über die queere Community“ spreche, aber nicht mit ihr: „Das geht so nicht.“ Diese müsse „in alle Überlegungen einbezogen werden“. Bei dem Treffen, zu dem unter anderem Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) eingeladen ist, soll es unter anderem um sicherheitspolitische Aspekte gehen.

„Relevante Zahl“ an radikalen Moscheen

Berlins Finanz- und Kultursenator Stefan Evers (CDU) äußerte sich am Donnerstag zu radikalen Moscheen in der Hauptstadt. „Es gibt eine relevante Zahl von Gemeinden, bei denen ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit bestehen“, sagte der CDU-Spitzenkandidat für die Abgeordnetenhauswahl der „Berliner Morgenpost“ (Donnerstag). Evers sprach sich für ein Verbot extremistischer Moscheevereine aus. In solchen Fällen sei es angezeigt, „die Mittel des Vereinsrechts voll auszuschöpfen“, sagte Evers.

Ferner erneuerte Evers seine Forderung nach einem Wahlpflichtfach Religion und einer stärkeren Thematisierung des Islams an Schulen. „Die allermeisten Muslime in dieser Stadt wollen, wie alle anderen Berlinerinnen und Berliner auch, frei, sicher und nach demokratischen Grundregeln leben“, sagte er. Es gebe jedoch Familien und Gemeinden, in denen das Gegenteil vermittelt werde. Hier könne islamischer Religionsunterricht unter staatlicher Aufsicht ansetzen.

Beim mutmaßlich islamistischen Anschlag auf den Berliner CSD war am Samstag eine Frau getötet und 31 Menschen verletzt worden. Der 21-jährige Tatverdächtige wurde am Sonntag beim Zugriff eines Spezialeinsatzkommandos in Berlin-Spandau erschossen.

Von Jonas Grimm (epd)