Der Landesrechnungshof Berlin hat den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) zu weiteren Sparmaßnahmen aufgefordert. Der Sender könne seine dauerhafte Handlungsfähigkeit nur durch die Fortsetzung eines konsequenten Sparkurses sichern, erklärte der Rechnungshof unter Berufung auf seinen am Donnerstag veröffentlichten neuen Beratungsbericht zur wirtschaftlichen Lage des RBB. Der Sender begrüßte den Bericht.
„Wir freuen uns über die Anerkennung unseres Konsolidierungsweges durch den Rechnungshof Berlin“, erklärte RBB-Intendantin Ulrike Demmer am Donnerstag. Dessen sorgfältige Prüfung bestätige die „Notwendigkeit des erneuten, umfangreichen und nachhaltigen Sparprogramms“, das der Sender Anfang 2025 aufgelegt habe. Der RBB habe Wort gehalten und sei wieder zahlungs- und zukunftsfähig.
Weniger Hörfunkprogramme
In dem mehr als 60 Seiten umfassenden Bericht betont der Rechnungshof, trotz der rund 55 Millionen Euro umfassenden Einsparungen von 2023 und 2024 sowie der von 2026 bis 2028 angesetzten Konsolidierungsmaßnahmen in Höhe von jährlich 22 Millionen Euro bestünden weiter Risiken. Er empfiehlt deshalb unter anderem eine Überprüfung der Anzahl der Hörfunkprogramme.
Zudem sollte die Umstellung auf eine Verbreitung über den digitalen Standard DAB+ statt über UKW vorangetrieben werden, hieß es dort weiter. Die ARD gehe dabei von einem Einsparpotenzial von rund 20 Prozent aus.
Mehr Werbung
Der Gesetzgeber sollte prüfen, wie das Programm wieder stärker durch Werbung finanziert werden könne, betonte der Rechnungshof. Mit dem 2024 in Kraft getretenen RBB-Staatsvertrag sei der zulässige Umfang von Hörfunkwerbung reduziert worden. Der Sender habe deshalb die Anzahl seiner Werbekunden erheblich verringern müssen. Dadurch seien seine Einnahmen spürbar zurückgegangen. Geprüft werden sollte auch, ob das Werbeverbot in Streamingdiensten und Plattformen gelockert werden kann.
Demmer betonte, die unterschiedlichen Hinweise zur Verbesserung der finanziellen Lage des Senders im Beratungsbericht nehme der RBB zur Kenntnis. Die Verantwortung für die Umsetzung liege beim Gesetzgeber. Dies gelte beispielsweise für eine mögliche Reduzierung der Hörfunkwellen und für eine Ausweitung der Hörfunkwerbung. „Beides könnte nur durch Änderungen im RBB-Staatsvertrag durch die Länder Berlin und Brandenburg geschehen“, erklärte die Intendantin.
Reformtempo hoch halten
An anderen vom Rechnungshof benannten Themen arbeite der Sender, betonte Demmer. Der Rechnungshof benenne Handlungsfelder, die auch für den RBB vordringlich seien, etwa die Frage der UKW-Verbreitung. „Darüber hinaus verändern wir unsere internen Strukturen und Abläufe“, erklärte sie: „Der Rechnungshof erwartet, dass wir das Reformtempo hoch halten, das sehen wir ganz genau so und fühlen uns darin bestärkt.“
Ein Anlass für die Prüfung des Rechnungshofes war den Angaben zufolge die Änderung des bundesweit geltenden Medienstaatsvertrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vom Dezember 2025.