Landkreise klagen vor Gericht: Werden zur Verschuldung verpflichtet
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Landkreise klagen vor Gericht: Werden zur Verschuldung verpflichtet
Bückeburg (epd).

Insgesamt acht Landkreise werfen der niedersächsischen Landesregierung vor, sie zur Bewältigung der Folgen des Ukrainekrieges zur Verschuldung zu verpflichten. Sie haben deshalb Verfassungsklage beim Niedersächsischen Staatsgerichtshof eingelegt, wie das Gericht am Mittwoch in Bückeburg mitteilte. Anstatt die Landkreise mit den nötigen Geldern auszustatten, habe der Gesetzgeber die Kreise verpflichtet, ein Gesetz anzuwenden, das eigentlich nur zur Bewältigung epidemischer Lagen gedacht sei. Der Staatsgerichtshof habe dem niedersächsischen Landtag und der Landesregierung zunächst Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben, hieß es.

Der Niedersächsische Landkreistag beklage weiter, dass er als Spitzenverband nicht ausreichend angehört worden sei, bestätigte dessen Hauptgeschäftsführer, Hubert Meyer, dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Nachfrage. Das Organstreitverfahren sei bereits seit dem Februar anhängig.

Der infrage stehende Paragraf 182, Absatz 5 des niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes ermögliche den Kommunen im Epidemie-Fall, leichter Kredite aufzunehmen und sich über den Wert ihres Vermögens hinaus zu verschulden, hieß es. Diese haushaltsrechtliche Sonderregelung zur Finanzierung der Kosten für die Folgen des Krieges zu nutzen, ist nach Ansicht der Beschwerdeführer ein Eingriff in die niedersächsische Verfassung und die durch das Grundgesetz geschützte Finanz- und Haushaltsautonomie. De facto seien die Landkreise derzeit verpflichtet, sich zu verschulden.

Meyer betonte: „Die Landkreise erwarten für solche zusätzlichen Belastungen, die nichts mit der kommunalen Selbstverwaltung zu tun haben, eine angemessene Erstattung der Kosten durch den Staat und keine Lastenverschiebung in die Kommunalhaushalte.“ Zudem sei die Bestimmung so diffus, dass sie gegen das Bestimmtheitsgebot verstoße. Das Gebot im Staatsrecht besagt, dass Gesetze und Verwaltungsakte so klar und bestimmt formuliert sein müssen, dass der Bürger oder Kommunen erkennen können, was von ihnen erwartet wird.