Menschen mit Schulden steht in Deutschland ein Pfändungsschutzkonto für Miete, Essen, Energie und Medikamente zu. Doch nicht alle Banken kommen ihrer Verpflichtung nach, ein solches Konto anzubieten, kritisieren Wohlfahrtsverbände. Das Motto der diesjährigen Aktionswoche der Schuldnerberatung lautet deshalb: „Wie komme ich an mein Geld? Wenn das P-Konto zum Problemkonto wird.“ Die wichtigsten Informationen zum „P-Konto“ erklärt Martina Sievers, Referentin für Soziale Beratung bei der Diakonie in Niedersachsen.
Was ist ein „P-Konto“?
Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist laut Diakonie Niedersachsen ein Girokonto, das eine besondere Schutzfunktion hat. „Es richtet sich an alle volljährigen Konto-Inhaberinnen und -Inhaber in Deutschland, deren Girokonto von einer Pfändung bedroht oder bereits betroffen ist“, sagt Martina Sievers von der Diakonie. Durch das P-Konto bleibe ein festgelegter monatlicher Grundfreibetrag auf dem Konto geschützt und könne nicht gepfändet werden. Für Menschen mit Unterhaltspflichten oder in besonderen Lebensumständen bestehe zudem die Möglichkeit, einen erhöhten Freibetrag zu beantragen. Die Bescheinigungen stellen etwa Schuldnerberatungsstellen, Familienkassen oder Jobcenter aus.
Wie eröffne ich ein solches Konto?
„Jeder, der ein Girokonto hat, kann jederzeit bei seiner Bank die Umwandlung des Kontos in ein P-Konto verlangen“, unterstreicht Sievers. Die Banken seien verpflichtet, diese Umstellung innerhalb von vier Tagen vorzunehmen. Ein formeller Antrag sei nicht erforderlich. Die Umwandlung in ein P-Konto ist der Diakonie zufolge wichtig, da sie im Falle einer Kontopfändung sicherstellt, dass weiterhin grundlegende Ausgaben wie Miete, Energiekosten und Lebensmittel bezahlt werden können.
Welches Geld darf auf einem „P-Konto“ sein?
Auf einem „P-Konto“ könne grundsätzlich jede Art von Geld eingehen, genau wie auf ein normales Girokonto - dazu gehörten etwa Gehalt, Zinsen oder Erstattungen, sagt Sievers: „Es gibt keine Einschränkung, welche Geldeingänge erlaubt sind - allerdings ist das Geld nur bis zu dem festgelegten monatlichen Freibetrag geschützt.“
Welche Geldbeträge darf ich abheben und wofür darf ich sie verwenden?
Aktuell ist auf dem Pfändungsschutzkonto der Diakonie zufolge ein Grundfreibetrag von 1.560 Euro monatlich geschützt. Mit einem erhöhten Freibetrag für Unterhaltspflichten kommt eine Familie mit zwei Kindern zurzeit auf knapp 3.000 Euro, die nicht gepfändet werden dürfen. Ferner gibt es weitere Geldleistungen, die als unpfändbar anerkannt werden: Kindergeld, einmalige Sozialleistungen wie die Erstausstattung für eine Wohnung oder für das Baby, einzelne Leistungen aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung, Hilfen zur Unterstützung für Schwangere in Notlagen oder auch Nachzahlungen von Sozialleistungen.
Muss ich ein „P-Konto“ auflösen oder umwidmen, wenn ich wieder mehr Geld habe?
„Eine Rückumwandlung des P-Kontos ist jedem und jeder selbst überlassen“, sagt Sozialexpertin Sievers. Die Banken dürften zwar keine Extragebühren für ein P-Konto erheben, ermöglichten aber nicht unbedingt, das günstigste Kontomodell zu nutzen.
Was kann ich tun, wenn die Bank das „P-Konto“ verweigert?
Trotz der gesetzlichen Vorgaben passiert es nach Erfahrungen der Diakonie häufig, dass die Mitarbeitenden am Schalter die Umwandlung des Kontos verweigern. „Deshalb empfehlen wir: Beantragen Sie die Umwandlung schriftlich und verlangen Sie, dass Ihnen die Verweigerung ebenfalls schriftlich mitgeteilt wird, wenden Sie sich umgehend an die Rechtsabteilung ihrer Bank und bitten Sie, wenn erforderlich, eine Schuldnerberatungsstelle um Unterstützung“, rät Sievers.
Wie komme ich weg von meinen Schulden?
Dafür sei es vor allem wichtig, sich frühzeitig professionelle Unterstützung zu holen, betont Sievers. Sich vertraulich an eine kostenlose Schuldnerberatung zu wenden, sei kein Zeichen von Schwäche, sondern ein entscheidender Schritt in Richtung finanzieller Stabilität.