Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren und dreht dazu an vielen Stellschrauben. Ihr Gesetzentwurf wurde nach diversen kurzfristigen Änderungen am 29. April vom Kabinett gebilligt. Ein Überblick:
Zuzahlungen
Ob Medikamente, Hilfsmittel oder Klinikaufenthalt: Bei vielen Kassenleistungen müssen Versicherte Zuzahlungen tragen. Diese sollen in den meisten Fällen um 50 Prozent steigen; zugleich werden Mindest- und Höchstbeträge angehoben. Beispielsweise sollen pro Tag im Krankenhaus 15 Euro statt 10 Euro fällig werden. Bei Arzneimitteln soll es bei zehn Prozent Zuzahlung bleiben, die Unter- und Obergrenzen steigen aber. Allein nächstes Jahr sollen so insgesamt 1,9 Milliarden Euro zusammenkommen.
Teurer wird es auch beim Zahnersatz. Hier tragen die Kassen feste Prozentsätze der Gesamtkosten. Diese sollen um zehn Prozentpunkte sinken. Statt heute maximal 75 Prozent werden dann nur noch 65 Prozent gezahlt.
Andere Leistungen sollen wegen mangelnder Wirksamkeit gar nicht mehr von den Krankenkassen gezahlt werden. Dazu gehören Homöopathie und das allgemeine Hautkrebsscreening.
Beiträge
Während Kinder weiter beitragsfrei mitversichert sein können, soll dies bei Ehepartnern ohne nennenswertes eigenes Einkommen künftig nicht mehr automatisch der Fall sein. Für sie ist ein Beitrag von 2,5 Prozent auf die beitragspflichtigen Einnahmen des Hauptversicherten geplant - zunächst waren 3,5 Prozent vorgesehen. Kostenlos bleibt die Mitversicherung für Rentnerinnen und Rentner sowie für Menschen, die Kinder unter sieben Jahren, Kinder mit Behinderungen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen.
Teurer soll es außerdem für Gutverdiener werden: Die Beitragsbemessungsgrenze soll 2027 zusätzlich zur normalen jährlichen Anpassung um etwa 300 Euro steigen. Auf Einkünfte unterhalb dieser Grenze werden Krankenkassenbeiträge fällig, auf darüber hinaus gehendes Einkommen nicht. Aktuell liegt der Wert bei 69.750 Euro im Jahr. Auch die Versicherungspflichtgrenze - derzeit 77.400 Euro im Jahr - soll um 300 Euro steigen. Wer mehr verdient, kann sich privat krankenversichern.
Für Menschen mit Minijob sollen die Arbeitgeber höhere Kassenbeiträge zahlen, nämlich 17,5 Prozent. Aktuell sind es 13 Prozent.
Krankschreibung
Künftig soll es die Möglichkeit einer teilweisen Krankschreibung von 25, 50 oder 75 Prozent geben. Gedacht ist dies für längerfristige Erkrankungen, die einen reduzierten Einsatz im Job zulassen. Es soll dann auch Teilkrankengeld gezahlt werden können. Die zunächst vorgesehene allgemeine Kürzung des Krankengelds wurde hingegen verworfen.
Geld vom Bund
Der Bund will seine Zahlungen an die Kassen für die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden erhöhen: Nächstes Jahr gibt es 250 Millionen Euro zusätzlich, 2028 sind 500 Millionen vorgesehen, 2029 eine Milliarde und 2030 dann 1,5 Milliarden Euro. Ab 2031 sind jährlich zwei Milliarden Euro eingeplant. Allerdings schätzte die von Warken eingesetzte Fachkommission die Finanzlücke auf 12 Milliarden Euro jährlich. Der allgemeine Bundeszuschuss an die Kassen von zuletzt 14,5 Milliarden Euro pro Jahr soll ab 2027 dauerhaft um 2 Milliarden Euro gekürzt werden.
Ab 2028 soll eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke eingeführt werden. Die Details sind noch unklar; im Gesetzentwurf werden die Einnahmen auf 450 Millionen Euro im Jahr geschätzt. Das Geld soll „der gesetzlichen Krankenversicherung in geeigneter Art und Weise entlastend zugutekommen“, heißt es dort. Zudem erhofft sich die Regierung eine gesundheitsfördernde Wirkung, wenn weniger Zucker konsumiert wird.
Praxen, Kliniken und Medikamentenpreise
Für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sollen bestimmte Sondervergütungen wegfallen. Dabei geht es unter anderem um Geld für das Anbieten offener Sprechstunden oder die Vermittlung eines Facharzttermins. Auch bei den Krankenhäusern sollen die Vergütungsregeln verändert werden. Um unnötige Operationen zu verhindern, soll außerdem vor bestimmten Eingriffen das Einholen einer Zweitmeinung verpflichtend werden. Dies dürfte etwa das Einsetzen künstlicher Knie- und Hüftgelenke betreffen. Sowohl die Pharmaindustrie als auch die Apotheken sollen zu höheren Rabatten auf Medikamente verpflichtet werden.