Handyverbote an Schulen in acht Bundesländern
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Jugendliche mit Smartphones
Frankfurt a.M. (epd).

Viele Bundesländer stellen ihren Schulen frei, wie deren Schülerinnen und Schüler digitale Endgeräte wie Smartphones, Smartwatches oder Tablets nutzen dürfen. Acht Länder verbieten Handys an Schulen ganz oder teilweise, wie eine Umfrage des Evangelischen Pressediensts (epd) ergab.

Hessen und Thüringen fahren demnach den striktesten Kurs. Seit diesem Schuljahr sei die private Benutzung digitaler Endgeräte an allen Schulformen verboten, teilte das hessische Kultusministerium mit. Für die Oberstufe könnten weiterführende Schulen Ausnahmen zulassen. Lehrkräfte dürften die Nutzung dieser Geräte auch erlauben, falls es für den Unterricht sinnvoll ist. Für medizinische Zwecke, etwa Diabetes-Apps, und in Notfällen bleibe die Verwendung der Geräte ebenfalls erlaubt.

In Thüringen ist die Handynutzung seit August 2024 an allen Schulformen grundsätzlich nicht gestattet. Pädagogisches Personal kann sie aber im Einzelfall erlauben.

Verbote meist für Grundschulen

In Schleswig-Holstein gilt eine inhaltlich fast identische Rahmenvorgabe für Grundschulen seit dem Schuljahr 2023/24, seit diesem Schuljahr auch für Jahrgänge bis zur Oberstufe. Auch Bremen verbietet Handys an Grundschulen und in der Sekundarstufe I. Brandenburg hat in diesem Schuljahr ähnliche Regeln eingeführt, aber nur für Grund- und Förderschulen.

In Sachsen gilt seit dem 1. Februar ein landesweites Verbot für die Nutzung privater Handys an Grundschulen. Bayern hat bereits 2022 die private Handynutzung an Grundschulen und den Grundschulstufen der Förderschulen verboten, in Saarland trat eine solche Regelung im August 2025 in Kraft. Auch in diesen Ländern gelten Ausnahmen für begründete Fälle wie medizinische und Notfälle. Das Saarland stellt für Unterrichtszwecke Schülerinnen und Schülern ab der dritten Klasse Tablets.

Zwei Länder verpflichten Schulen zu eigenen Regelungen

In Niedersachsen und Baden-Württemberg gibt es keine übergreifende Regelung, doch die Länder verpflichten ihre Schulen, sich selbst Regeln zur Smartphone-Nutzung zu geben. An Grundschulen empfehlen beide Länder die private Nutzung mobiler Endgeräte ausdrücklich nicht.

Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Berlin machen ihren Schulen keine verpflichtenden Vorgaben, was die Mobiltelefonnutzung ihrer Schülerinnen und Schüler betrifft. In vielen Fällen gibt es jedoch Empfehlungen der Bildungsministerien und -behörden.

Hamburg empfiehlt beispielsweise, die Handynutzung im Unterricht nur auf Anweisung der Lehrkraft zu erlauben und sie in Pausen einzuschränken, „um Bewegung, soziale Interaktion und Erholung zu fördern und einem nichtstofflichen Suchtverhalten entgegenzuwirken“.

Sanktionen meist im Ermessen der Schulen

Die allermeisten Bundesländer mit Einschränkungen stellen ihren Schulleitungen frei, mit welchen Sanktionen sie Schülerinnen und Schüler belegen, die trotz anderslautender Regelungen während der Schulzeit auf ihr Smartphone schauen. Das hessische Kultusministerium erklärte, Schulen könnten in solchen Fällen die Geräte einziehen, in der Regel bis Unterrichtsende. „So ist gewährleistet, dass beispielsweise digitale Bustickets für den Heimweg verwendet werden können“, hieß es.

Konkrete Änderungspläne an bestehenden Regeln gibt es nach derzeitigem Stand in Bayern und Sachsen. Ein Handyverbot für Kinder bis zur achten Klasse könnte ab Herbst gelten, teilte das Kultusministerium in Dresden mit. Bayern will ab dem kommenden Schuljahr das Handyverbot auf die Jahrgangsstufen fünf bis sieben ausweiten. Mecklenburg-Vorpommern plant für das Schuljahr 2027/28 eine Evaluierung der verschiedenen schulinternen Regelungen, Thüringen überprüft seine Regelung derzeit.

Von Nils Sandrisser (epd)