Kirchenasyl unter Druck
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Kirchenasyl (Themenbild)
Frankfurt a.M. (epd).

Nach der Räumung eines Kirchenasyls im niedersächsischen Landkreis Uelzen gibt es Kritik am Vorgehen der Behörden. Sie sehe den Vorgang „mit großer Besorgnis, zumal mit uns vorher dazu kein Kontakt aufgenommen wurde“, sagte die Bevollmächtigte der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen, Kerstin Gäfgen-Track am 15. Mai dem Evangelischen Pressedienst (epd). Kirchliche Gebäude seien keine rechtsfreien Räume, zugleich habe es in den vergangenen Jahrzehnten immer eine enge Abstimmung zwischen den Kirchen und dem Land zum Kirchenasyl gegeben. Die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens (SPD) lud zu einem Gespräch Ende Mai über den Umgang mit Kirchenasylen ein.

Die Ökumenische Arbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche beklagte eine Zunahme von Räumungen und Räumungsversuchen von Kirchenasylen seit dem vergangenen Sommer. Seit Juli habe es bundesweit sieben Fälle von Räumungen, versuchten Räumungen oder Räumungsandrohungen gegeben, sagte der stellvertretende Vorsitzende, Dieter Müller, dem epd. „Das hatten wir in der Vergangenheit in dem Umfang nicht.“

Kriegsdienst wegen Angriffskriegs verweigert

Am 14. Mai war bekannt geworden, dass Polizei und Land Niedersachsen am Wochenende ein Kirchenasyl im Kreis Uelzen gebrochen hatten. Eine russische Familie wurde nach Spanien abgeschoben, weil sie ein Touristenvisum für Spanien besaß. Im Februar war in Rheinland-Pfalz ein Syrer aus dem Kirchenasyl nach Dänemark abgeschoben worden.

Die Familie aus Russland hatte im vergangenen Jahr auf der Durchreise nach Spanien bei Verwandten in Deutschland Station gemacht, als Vater und Sohn einen Einberufungsbescheid für die russische Armee erhielten. Weil sie den Kriegsdienst wegen des Angriffskriegs in der Ukraine verweigern wollten, beantragte die Familie im August in Deutschland Asyl. Die Mutter erkrankte in der Folge psychisch schwer.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) lehnte den Asylantrag ab. Wegen des Touristenvisums sei Spanien für den Antrag zuständig. Die Familie legte Widerspruch ein. Nachdem auch der abgelehnt wurde, begab sie sich Anfang Februar ins Kirchenasyl. Das Bundesamt erkannte jedoch den Härtefall nicht an und teilte dies Mitte März der Kirchengemeinde mit. Nach dem sogenannten Dossierverfahren hätte diese daraufhin drei Tage später die Familie aus dem Kirchenasyl entlassen müssen, argumentierte die Landesaufnahmebehörde. Das habe die Gemeinde nicht getan. Deshalb habe sie auf Weisung des Bamf das Kirchenasyl aufgelöst.

„Kirchenasyl faktisch außer Kraft gesetzt“

Dadurch werde das Kirchenasyl faktisch außer Kraft gesetzt, beklagte Müller, denn dass das Dossier abgelehnt werde, passiere in 99 Prozent aller Kirchenasylfälle. Er forderte, die katholischen und evangelischen Bischöfe müssten jetzt stärker in die Offensive gehen.

Der Pastor der evangelischen Gemeinde, Tobias Heyden, betonte, bisher hätten die Behörden auch nach abgelehntem Härtefall nicht eingegriffen. Es habe seit der Mitteilung Mitte März keine weitere Kontaktaufnahme seitens des Bamf gegeben. In der kommenden Woche wäre zudem die Zuständigkeit für den Asylantrag ganz regulär auf Deutschland übergegangen.

Zu den sogenannten Dublin-Fällen existiert seit 2015 eine Absprache zwischen Kirchen und dem Bundesamt. Es geht um Rückführungen in europäische Länder, in denen Geflüchtete zunächst Asyl beantragt haben. Kirchengemeinden reichen in solchen Fällen ein Härtefall-Dossier ein, das dann geprüft wird.