Wohlfahrtspflege NRW: Asylberatung spart langfristig Kosten
s:84:"Gesetzestexte 'Ausländerrecht' in einer Sprechstunde zu Migrations- und Sozialrecht";
Gesetzestexte 'Ausländerrecht' in einer Sprechstunde zu Migrations- und Sozialrecht
Düsseldorf (epd).

Die Freie Wohlfahrtspflege NRW warnt vor den Folgen eines Finanzierungsstopps für die unabhängige Asylberatung durch die Bundesregierung. „Mit der Einstellung der Mittel droht eine bundesweite Infrastruktur zu zerbrechen, ohne dass eine politische Entscheidung offen und faktenbasiert diskutiert wurde“, kritisierte der nordrhein-westfälische Dachverband am Montag in Düsseldorf. Ab 2027 soll die unabhängige Asylverfahrensberatung nicht mehr vom Bund finanziert werden.

Die Vorsitzende der Freien Wohlfahrtspflege NRW, Kirsten Schwenke, forderte, der Bund müsse die Beratung ausbauen, statt sie einzustellen. Denn sie stärke das Vertrauen in staatliche Entscheidungen und trage langfristig zur Kosteneffizienz bei. „Das Recht ist nur etwas wert, wenn Menschen auch effektiven Zugang dazu haben“, betonte Schwenke, die auch Vorständin der Diakonie RWL ist. Als unentgeltliche Rechtsauskunft ist die Beratung laut dem Verband in der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) explizit vorgesehen und muss auch von Deutschland verpflichtend umgesetzt werden.

Beratungslücken vor allem in Notunterkünften

Für Asylsuchende würde die zentrale Unterstützung wegfallen, um das Asylverfahren informiert und rechtssicher zu durchlaufen, kritisierte der Wohlfahrtsverband. In NRW beraten den Angaben zufolge aktuell mehr als 50 Beraterinnen und Berater jährlich rund 14.000 Asylsuchende. Bereits jetzt könnten etliche Ratsuchende, vor allem in Notunterkünften, nicht beraten werden. Denn die Landesregierung habe Ende 2024 ihre Förderung dafür eingestellt, mit explizitem Verweis auf die Bundesförderung. Sollte diese noch wegfallen, müsse die unabhängige Beratung eingestellt werden, erklärte die Diakonie RWL auf epd-Anfrage.

Die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung wird vom Bund seit 2023 unterstützt. Sie wurde unter der Ampel-Koalition im Asylgesetz festgeschrieben. Ziel war eine höhere Effizienz und Akzeptanz der Asylverfahren.