Die Verbraucherzentrale NRW kritisiert, dass Sparkassen und Banken immer öfter die Einrichtung von sogenannten Pfändungsschutzkonten (P-Konten) durch überschuldete Menschen behinderten. Obwohl es für die Einrichtung und das Führen von P-Konten klare gesetzliche Regelungen gebe, erschwerten Kreditinstitute Betroffenen zunehmend die Verfügung über ihr gesetzlich geschütztes Guthaben auf dem Konto, erklärte die Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf mit Blick auf die Aktionswoche Schuldnerberatung ab dem 15. Juni.
In Deutschland leben laut der Verbraucherzentrale aktuell rund 5,7 Millionen überschuldete Menschen. Viele von ihnen seien auf ein P-Konto angewiesen, um ihr monatliches Existenzminimum vor dem Gläubigerzugriff zu sichern und Miete, Strom, Lebensmittel oder Medikamente zu bezahlen. Dennoch würden die Betroffenen schon bei der Einrichtung eines P-Kontos von den Kreditinstituten abgeblockt.
Finanzaufsicht Bafin eingeschaltet
Diese Praxis widerspreche „eindeutig der Rechtslage“ sagte Marcus Köster, Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW. Die Verbraucherzentrale habe deshalb Kreditinstitute abgemahnt und die Finanzaufsicht Bafin eingeschaltet. 115 dokumentierte Fälle seien an die Bafin gesandt worden. Besonders viele Beschwerden gebe es aktuell zu den sogenannten Neobanken, die ihre Kundengeschäfte über Apps abwickeln und keine Filialen betreiben. Die Verbraucherzentrale NRW forderte von den Kreditinstituten, ihren gesetzlichen Pflichten zur Einrichtung von P-Konten nachzukommen. Die Aufsichtsbehörden müsste Missstände beheben.
In Deutschland gilt laut den Verbraucherschützern ein gesetzlich garantiertes Recht auf ein Pfändungsschutzkonto. Jeder Kunde kann jederzeit verlangen, dass sein Konto in ein P-Konto umgewandelt wird. Dies gilt auch, wenn das Konto im Minus ist. Das Konto erhält dann eine Schutzfunktion und sichert aktuell so mindestens 1.560 Euro im Monat vor dem Zugriff der Gläubiger.