Die Freie Wohlfahrtspflege NRW fordert von der schwarz-grünen Landesregierung gesetzliche Standards für den Offenen Ganztag in Grundschulen. „Die Landesregierung hätte mit einem Landesausführungsgesetz mit Mindeststandards und klaren Vorgaben für einen qualitativ guten Rahmen die richtigen Weichen stellen können“, sagte die Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft, Kirsten Schwenke, in Düsseldorf. Stattdessen habe sich die Landesregierung „auf 'ein Weiter so!' beschränkt“.
Mit dem 1. August haben alle Erstklässler in NRW einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung und Betreuung. Derzeit bestünden jedoch große Unterschiede bei Finanzierung, Standards, räumlicher Ausstattung und Personalressourcen, erklärte die Freie Wohlfahrtspflege. Die aktuellen Grundpauschalen sind aus Sicht der Landesarbeitsgemeinschaft nicht auskömmlich und erfordern eine hohe zusätzliche Finanzierung durch die Kommunen. Das sorge für ungleiche Bedingungen für Kinder und Familien im Land.
Weiterer Ausbau der Plätze darf nicht zulasten der Qualität gehen
Kritisch sieht die Freie Wohlfahrtspflege zudem, dass der weitere Ausbau der Plätze bis zum Schuljahr 2029/30 zulasten der Qualität gehen könnte. Wo geeignete Räume und ausreichend Personal fehlten, seien provisorische Lösungen zu erwarten. Überdies gebe es Hinweise, dass in einzelnen Fällen Plätze für Kinder der dritten und vierten Klassen nicht fortgeführt oder durch andere Betreuungsformen ersetzt werden, um den Rechtsanspruch für Erstklässler zu erfüllen.
Auch der Vorstand des AWO-Bezirksverbandes Niederrhein, Michael Rosellen, sieht bei der Umsetzung des Offenen Ganztags „noch viel Luft nach oben“. Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Mindeststandards herrschten in den Kommunen unterschiedliche Rahmenbedingungen. „Während finanzstarke Städte und Gemeinden im Regelfall zusätzliche Mittel bereitstellen, stoßen finanzschwache Kommunen hier an ihre Grenzen. Das Ergebnis ist ein enormes Qualitätsgefälle.“ Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) ist auch Mitglied der Freien Wohlfahrtspflege NRW.
Mehr als 2.700 Grundschulen in Nordrhein-Westfalen sind den Angaben zufolge eine Offene Ganztagsschule (OGS). Dies entspricht einem Anteil von 96 Prozent aller Grundschulen im Land. Rund 80 Prozent der Träger sind an die Freie Wohlfahrtspflege angeschlossen.