Frauenhilfe beklagt Schutzlücken bei Gewalt gegen Frauen
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Gewalt gegen Frauen
Soest (epd).

Die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen mahnt Hilfen gegen Gewalt an Frauen an. Der diesjährige Alternativbericht zur Istanbul-Konvention zeige deutlich, dass Deutschland seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt nicht gerecht werde, kritisierte der Frauenverband in Soest. Trotz der Ratifizierung vor sieben Jahren bestünden gravierende Lücken in der Finanzierung, in der flächendeckenden Versorgung und in der nachhaltigen politischen Umsetzung.

Besonders alarmierend sei, dass Betroffene nach wie vor keinen garantierten Zugang zu Schutz und Beratung hätten. Weiter habe der im November veröffentlichte Bericht des Bündnisses Istanbul-Konvention (BIK) ergeben, dass Frauenhäuser vielerorts überfüllt und spezialisierte Beratungsstellen unterfinanziert seien. Auch die rechtliche Umsetzung bleibe Stückwerk. Deutschland laufe so Gefahr, seine internationalen Verpflichtungen zu verfehlen.

„Wir brauchen eine verlässliche Infrastruktur, die Frauen tatsächlich schützt - unabhängig von Wohnort, Einkommen oder Aufenthaltsstatus“, betonte die Geschäftsführerin der Frauenhilfe, Pfarrerin Birgit Reiche. Dazu gehört nach ihrer Einschätzung vor allem eine flächendeckende Finanzierung und der Ausbau von Frauenhäusern sowie Fachberatungsstellen. Ein besonderes Augenmerk sollte dabei auf Migrantinnen, Frauen mit Behinderungen sowie Betroffene von Menschenhandel gelegt werden. Sie seien oftmals mehrfach benachteiligt und benötigten daher besonderen Schutz, hieß es.

Ausbau der Frauenhäuser kommt nur langsam voran

Die Istanbul-Konvention ist ein Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Sie trat am 1. Februar 2018 in Kraft. Sie verpflichtet die Vertragsstaaten auf allen Ebenen, gegen strukturelle Gewalt vorzugehen, die Präventionsarbeit auszubauen und genügend Schutzplätze, etwa in Frauenhäusern, bereitzustellen.

Für Deutschland, das sich verpflichtet hat, die Konvention umzusetzen, werden 2,5 Plätze für Frauen und Kinder in Frauenhäusern auf 10.000 Einwohner empfohlen. Laut dem BIK-Bericht fehlen aktuell bundesweit mehr als 12.000 Frauenhausplätze gemäß der Istanbul-Konvention. Dem Bündnis gehören nach eigenen Angaben rund 20 Frauenrechtsorganisationen und Bundesverbände mit Arbeitsschwerpunkt Gewalt gegen Frauen und Mädchen an.