Brysch: "Kultur des Hinschauens" in Heimen und Kliniken etablieren
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Medikamentengabe im Krankenhaus
Hannover, Dortmund (epd).

Anlässlich des Prozesses gegen einen Arzt aus Hannover, der zwei Patienten mit einer Überdosis von Medikamenten getötet haben soll, fordert der Patientenschützer Eugen Brysch eine „Kultur des Hinschauens“. Pflege und Medizin in Deutschland machten es Serientätern immer noch viel zu leicht, solche Taten zu begehen, sagte Brysch in einem NDR-Interview. „Wir müssen lernen, mit solchen Serientätern umzugehen und sie möglichst früh zu identifizieren.“ Brysch ist Vorsitzender der Deutschen Stiftung Patientenschutz mit Sitz in Dortmund.

Unter anderem müsse die digitale Überwachung der Medikamenten-Ausgabe gestärkt werden, sagte er. Nötig sei zudem funktionierendes „Whistleblower-System“. Bei einem solchen System können Mitarbeitende von Einrichtungen vertraulich und sicher Hinweise auf Missstände und Rechtsverstöße melden. „Wir brauchen darüber hinaus auch Schwerpunktstaatsanwaltschaften in Deutschland“, betonte Brysch.

Arzt wegen drei Todesfällen vor Gericht

Der Arzt der Medizinischen Hochschule Hannover muss sich seit Freitag vor dem Landgericht Hannover unter anderem wegen Mordverdachts verantworten. Insgesamt geht es nach Gerichtsangaben um drei Todesfälle (AZ: 39 Ks 5/26).

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 1976 geborenen Mann vor, zwei schwer kranke Patienten durch die Medikamente getötet zu haben, obwohl diese selbst oder die Angehörigen sich für eine Weiterbehandlung ausgesprochen hätten. In einem dritten Fall soll der Mann versucht haben, bei einem Einsatz als Notarzt eine Patientin trotz medizinischer Notwendigkeit nicht in ein Krankenhaus einliefern zu lassen, sondern sie vor Ort mit Medikamenten zu töten.

Anwälte weisen Vorwürfe zurück

Zum Prozessauftakt wiesen die Anwälte des Arztes die Vorwürfe zurück, wie die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ (Samstag) berichtete. Den Patienten seien Qualen erspart worden, argumentierten sie. Alle drei seien am Ende ihres Lebens angekommen gewesen. Der Angeklagte habe sich nicht strafbar gemacht.