Westfälische Kirche startet Screening von Personalakten
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Themenfoto Missbrauch in der Kirche
Bielefeld (epd).

Die westfälische Kirche lässt die Personalakten aller landeskirchlichen Mitarbeitenden auf Hinweise zu Fällen sexualisierter Gewalt screenen. Es würden zunächst die Akten der aktuellen Beschäftigten der Landeskirche, zu denen auch die Pfarrpersonen gehören, untersucht, teilte die westfälische Kirche in Bielefeld mit. Damit solle sichergestellt werden, dass mögliche Fälle sexualisierter Gewalt, die noch nicht verjährt sind, möglichst schnell gefunden und aufgearbeitet werden können.

Anschließend sollen auch die Personalakten früherer Mitarbeitender, die sich im Landeskirchlichen Archiv befinden, gescreent werden. Da die Landeskirche Dienstherrin der Pfarrpersonen sei, würden damit alle Personalakten sämtlicher Pfarrpersonen der westfälischen Kirche untersucht, sagte ein Sprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Ehemalige Polizeibeamte prüfen Personalakten

Seit dem 1. Februar sei ein pensionierter Polizeibeamter als Honorarkraft mit der systematischen Durchsicht der Akten betraut, ein weiterer starte voraussichtlich zum 1. März. Die ausgebildeten Polizeibeamten würden Jahrzehnte einschlägiger Erfahrung mitbringen und seien der Landeskirche nicht rechenschaftspflichtig.

Bei Hinweisen auf mögliches Fehlverhalten landeskirchlicher Mitarbeitende würden die entsprechenden Akten in das reguläre Interventions- und Aufarbeitungsverfahren der Stabsstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung (UVSS) eingebracht und dort weiterbearbeitet, hieß es. Mitarbeitende, denen ein Fehlverhalten nachgewiesen werde, können mit arbeits- oder dienstrechtlichen Maßnahmen bis hin zur sofortigen Beendigung des Dienstverhältnisses belegt werden.

Dauer des Screenings nicht absehbar

Der Prozess sehe vor, sämtliche Personalakten des Landeskirchenamtes einzusehen, erklärte das Landeskirchenamt. Wie lange dies dauern werde, sei derzeit noch nicht abzusehen. Mit dem Screening setze die westfälische Kirche eine Empfehlung aus der ForuM-Studie zu sexualisierter Gewalt um. Betroffene hätten die Möglichkeit, sich an den sie betreffenden Aufarbeitungsprozessen zu beteiligen.