Das Erzbistum Köln hat Vorwürfe gegen Erzbischof Rainer Maria Woelki im Zusammenhang mit der erneuten Prüfung eines alten Verdachtsfalls von sexuell grenzverletzendem Verhalten eines Klerikers zurückgewiesen. Das Erzbistum verwies auf eine erfolgte „interne Prüfung durch verschiedene Fachleute, darunter solche mit juristischer Expertise und ein Psychologe“. „Kardinal Woelki wurde von den Beratern damals kein weiteres Vorgehen empfohlen, da bei einer anonymen und inhaltlich völlig abstrakten Meldung nach damaliger Einschätzung kein Ermittlungs- und Aufklärungserfolg erreicht werden konnte“, teilte das Erzbistum dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit.
Die Unabhängige Aufarbeitungskommission (UAK) des Erzbistums hatte am Dienstag ihren zweiten Zwischenbericht veröffentlicht und darin einen möglichen Verstoß gegen die Meldepflicht von mutmaßlichen Missbrauchstaten bemängelt. Inhaltliche Unterstützung erhielt die Kommission vom Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller.
Der Fall reicht noch in die Amtszeit von Woelkis Vorgänger Joachim Meisner zurück (1989-2014). Woelki war laut Zwischenbericht der UAK nach Amtsantritt im Jahr 2014 mit dem Fall erneut konfrontiert worden, weil neue, teils anonyme, teils nicht anonyme Meldungen, gegen den Mann vorgebracht worden sein sollen. Die Meldungen beziehen sich auf „Annäherungsversuche und Fehlverhalten bei der Einhaltung von Nähe und Distanz im Umgang mit minderjährigen Messdienern“, die der Priester laut Bericht bestritt. Der beschuldigte Kleriker wurde im Februar 2015 demnach von Woelki in ein Leitungsamt befördert. Dieses Amt hat er nach Erkenntnissen der Kommission nicht mehr inne.
Einschätzung fehlt im Zwischenbericht
Die erst 2015 gegründete Interventionsstelle des Bistums, die den Fall verspätet im Jahr 2018 prüfen konnte, soll einen „objektiven Verstoß gegen die Meldepflicht“ festgestellt haben. Diesem Urteil soll sich die Kommission ursprünglich auch in ihrem Zwischenbericht angeschlossen haben, wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ am Dienstag online berichtet hatte.
In dem auf der Internetseite des Erzbistums veröffentlichten Bericht fehlt dieses Zitat, wie die Zeitung berichtet. Diese Entscheidung geht laut Erzbistum auf eine datenschutzrechtliche Überprüfung des Berichtsentwurfs durch einen „neutralen Rechtsanwalt“ zurück, wie es in der Satzung der Unabhängigen Kommission festgelegt sei.
Erzbistum: Heute würde in einem solchen Fall anders gehandelt
Die Kommission kommt in ihrem Bericht dennoch zu dem Schluss, dass der Verdachtsfall nach den 2014 geltenden Leitlinien sowohl der Staatsanwaltschaft als auch dem Vatikan hätte gemeldet werden müssen. Das Gremium, in dem auch eine ehemalige Generalstaatsanwältin sitzt, schreibt, die damals bekannten Vorwürfe hätten einen Anfangsverdacht im strafrechtlichen Sinne begründet.
Der Münsteraner Kirchenrechtler Schüller sagte dem epd, er schließe sich der Meinung der Kommission an. Die 2014 unterlassene Meldung des Verdachtsfalls an die Staatsanwaltschaft und nach Rom stelle ein dienstrechtliches Vergehen dar. Jedoch sei davon auszugehen, dass die Meldung im Vatikan keine Konsequenzen nach sich ziehe, sagte er.
Der Verdachtsfall sei zwischenzeitlich der Staatsanwaltschaft übergeben worden, bestätigte das Erzbistum und räumte ein: „Heute würde bei einer vergleichbaren Ausgangslage anders gehandelt.“
Der Fall ist bereits in dem juristischen Gutachten aus dem Jahr 2021 enthalten, das das Erzbistum in Auftrag gegeben hatte. Damals hatten die Juristen der Kanzlei Gercke Wollschläger Erzbischof Woelki keinerlei Pflichtverletzungen im Umgang mit Fällen sexualisierter Gewalt nachgewiesen.