Die westfälische Präses Adelheid Ruck-Schröder hat die „differenzierte Betrachtung ärztlicher Tätigkeit“ in der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm im Rechtsstreit um das Abtreibungsverbot im „Christlichen Krankenhaus“ Lippstadt begrüßt. Das Gericht schränkte das Abtreibungsverbot für den Lippstädter Chefarzt ein. Zugleich betonte die leitende Theologin, dass die westfälische Kirche beim Thema Schwangerschaftsabbrüche eine „differenzierte Haltung“ einnehme, die von derjenigen der katholischen Kirche abweiche.
epd: Wie bewerten Sie die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm, dass das Krankenhaus Lippstadt weiterhin grundsätzlich den angestellten Ärzten vorgeben kann, Schwangerschaftsabbrüche nicht durchführen zu dürfen?
Ruck-Schröder: Die Evangelische Kirche von Westfalen begrüßt die differenzierte Betrachtung ärztlicher Tätigkeit durch das Landesarbeitsgericht, die in dem Urteil vom 5. Februar 2026 sichtbar wird. Wie im Bereich von evangelischer Kirche und Diakonie weitgehend der Fall, nimmt auch die westfälische Kirche im Blick auf Schwangerschaftsabbrüche eine sehr differenzierte Haltung ein, die von derjenigen der katholischen Kirche abweicht. Der Schutz des ungeborenen Lebens ist nach unserer Überzeugung in diesem Zusammenhang ebenso zu betonen wie Verantwortung, Gewissen und Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Frauen.
epd: Die katholische Kirche argumentiert, dass eine Abtreibung auch in einem frühen Stadium eine Tötung eines Menschen sei. Wie sehen Sie das?
Ruck-Schröder: Nach evangelischem Verständnis handelt es sich in jedem Fall um einen tiefgreifenden Werte- und Gewissenskonflikt, in dem verlässliche medizinische, psychologische und seelsorgliche Begleitung und Beratung der Frau eine verantwortliche Entscheidung ermöglichen sollen. Denn die ethische Entscheidung in dem für sie unauflösbaren Konflikt kann nur die Schwangere selbst treffen. Dies schließt nach einem entsprechenden Klärungsprozess auch die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs ein.
Sofern sich die Frau für den Abbruch ihrer Schwangerschaft entschieden hat, muss für sie in jedem Fall eine optimale und verlässliche medizinische Versorgung und Begleitung durch ein kompetentes und spezialisiertes Team gewährleistet sein.
epd: Was sind für Sie die Konsequenzen, wenn angesichts knapper werdender Mittel weitere Kooperationen von evangelischen und katholischen Krankenhäusern im Raum stehen?
Ruck-Schröder: Bei künftigen Kooperationen oder Fusionen evangelischer und katholischer Krankenhäuser müssen die unterschiedlichen Bewertungen und Haltungen zu ethischen Fragestellungen wie der nach dem Umgang mit Schwangerschaftskonflikten im Vorfeld deutlich benannt werden. Deren Erörterung muss explizit in entsprechende Verhandlungen über eine Zusammenarbeit einfließen. Sollte das evangelische Profil eines Krankenhauses nicht zum Tragen kommen können, müssen die Verhandlungen möglicherweise zu dem Ergebnis führen, dass eine Zusammenarbeit in diesem Fall nicht möglich ist.
Die Evangelische Kirche von Westfalen regt einen offenen Diskurs über dieses Thema an. Sie möchte Orientierung aus evangelischer Sicht geben und veranstaltet dazu am 16. April 2026 in Bielefeld-Bethel eine Konsultation zu Schwangerschaftsabbruch bei medizinischer Indikation.