NRW verlängert Ausnahmen beim Sonn- und Feiertagsfahrverbot
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Themenfoto: Ausnahmen beim Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW
Düsseldorf (epd).

Bis Ende Oktober dürfen bestimmte Gütertransporte in Nordrhein-Westfalen weiterhin an Sonn- und Feiertag fahren. Das Land verlängert die im August verabschiedeten Ausnahmeregeln nochmals bis zum 31. Oktober, wie NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne) am Montag in Düsseldorf erklärte. Die Ausnahme gilt für „Beförderungen sowie Leerfahrten, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bewältigung der Folgen des Niedrigwassers“ auf deutschen Binnenwasserstraßen stehen. Auch samstags dürfen die Transporte auf Autobahnen und Bundesstraßen fahren. Die Ausnahme gilt nicht für Großraum- und Schwertransporte.

Hintergrund sind die niedrigen Wasserstände aufgrund der wochenlangen Trockenheit. Dies schränke die Transportkapazitäten der Binnenschifffahrt so erheblich ein, dass Produktionsstopps und Unterbrechungen von Lieferketten drohten, hieß es. Krischer forderte vom Bund, das seit Langem erwartete Flottenerneuerungsprogramm vorzulegen. „Die Branche braucht jetzt verlässliche Rahmenbedingungen und konkrete Unterstützung, damit Unternehmen in moderne, effiziente und zukunftsfähige Schiffe investieren können“, betonte der NRW-Minister.

Seit 1956 geltendes Fahrverbot soll Sonntagsruhe schützen

Seit 1956 gilt bundesweit ein Sonn- und Feiertagsfahrverbot für schwere Lkw. Es soll die Sonn- und Feiertagsruhe schützen und gilt von 0 bis 22 Uhr für gewerblich eingesetzte Lkw über 7,5 Tonnen sowie für alle Lkw mit Anhänger. Die aktuelle Ausnahmeregelung wurde im August zunächst für drei Wochen beschlossen und im September bereits einmal verlängert.