NRW: Schulen treffen eigene Regelungen zur privaten Handynutzung
s:126:"Rund 98 Prozent aller öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen verfügen inzwischen über eine verbindliche Handyregelung.";
Rund 98 Prozent aller öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen verfügen inzwischen über eine verbindliche Handyregelung.
Düsseldorf (epd).

Rund 98 Prozent aller öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen verfügen inzwischen über eine verbindliche Handyregelung. Bei den weiterführenden Schulen sind es sogar 100 Prozent, wie Schulministerin Dorothee Feller (CDU) in Düsseldorf das Ergebnis einer Umfrage mitteilte. Viele Schulen hätten erstmals verbindliche Vorgaben beschlossen, andere ihre bestehenden Regelungen deutlich nachgeschärft.

Die weiterführenden Schulen setzten wie vorgegeben auf differenzierte, altersgerechte Regelungen, erläuterte die Ministerin. 79 Prozent der Gesamtschulen und 86 Prozent der Gymnasien unterscheiden demnach nach Jahrgangsstufen. Andere Schulen regelten die Nutzung nach Zeiten oder Bereichen. Etwa die Hälfte aller Schulen untersagt die Handynutzung während des Schulbetriebs vollständig, die andere Hälfte erlaubt eine klar begrenzte Nutzung.

Musterordnung des Landes Grundlage für Schulentscheidungen

Im Frühjahr 2025 hatte das NRW-Schulministerium dazu aufgerufen, bis zum Herbst eigene, verbindliche Regelungen zur Handynutzung zu entwickeln. Für diesen Prozess hatte das Schulministerium nach eigenen Angaben Leitlinien vorgegeben. Demnach sollte an Grundschulen die private Nutzung von Handys und Smartwatches grundsätzlich nicht erlaubt sein. Die weiterführenden Schulen sollten verbindliche, altersgerechte Regelungen erarbeiten, die gemeinsam getragen werden und im Schulalltag funktionieren.

Feller sprach von einer positiven Resonanz auf die Musterordnungen in Verbindung mit dem partizipativen Weg. Der landesweite Aufruf habe Diskussionen angestoßen, Entscheidungen beschleunigt und für Klarheit gesorgt. Eindeutig sei die Haltung an den Grundschulen, unterstrich Feller. Diese hätten mittlerweile größtenteils ein generelles Handyverbot während des Schulbetriebs beschlossen. Damit folgten sie der Musterordnung der Landesregierung. Bis zum Herbst hatten 96 Prozent der Grundschulen verbindliche Vorgaben beschlossen. An den übrigen Grundschulen seien Beteiligungsprozesse, insbesondere mit Eltern, zum Zeitpunkt der Umfrage noch nicht abgeschlossen gewesen.