Missbrauch: Experten empfehlen Landesaufarbeitungsgesetz für NRW
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Aktion zum Kinderwelttag
Düsseldorf (epd).

Die nordrhein-westfälische „Landeskommission zur Etablierung von Standards zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ hat in Düsseldorf ihre Empfehlungen vorgestellt. Das Expertengremium fordert unter anderem ein eigenständiges Landesaufarbeitungsgesetz, die Einrichtung eines ständigen Betroffenenrates NRW und einer ständigen Landesaufarbeitungskommission.

Das Land könne sich nicht auf die Selbstregulierung von Institutionen, Betrieben und Familien verlassen, heißt es in dem Abschlussbericht. „Es muss steuern, kontrollieren, unterstützen und - wenn nötig - selbst aufarbeiten.“ Notwendig seien der Aufbau und die Finanzierung einer flächendeckenden Infrastruktur für die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt. Für öffentliche, freie und private Träger müsse es eine gesetzliche Mitwirkungspflicht geben.

Auch Betroffenen von sexualisierter Gewalt im privaten Bereich müssten Infrastrukturen zur Aufarbeitung und eine professionelle Begleitung angeboten werden, betont das Expertengremium. Familien und das unmittelbare soziale Umfeld von Familien seien der häufigste Tatkontext sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. „Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der Familie ist keine private Angelegenheit und darf auch nicht länger als solche behandelt werden.“

Beteiligung von Betroffenen unverzichtbar

„Es gibt keinen Kinderschutz ohne Aufarbeitung“, unterstrich die NRW-Kinderschutzbeauftragte Petra Ladenburger, die als Mitglied der Kommission an der Erarbeitung der Empfehlungen beteiligt war. „Prävention und Intervention sind allein nicht ausreichend.“ Die Beteiligung von Betroffenen sei bei der Aufarbeitung unverzichtbar.

Die Vorsitzende der Kinderschutzkommission des NRW-Landtags, Nina Andrieshen (SPD), nahm die Empfehlungen stellvertretend entgegen und dankte den beteiligten Mitgliedern für ihr Engagement und ihre Expertise. „Die Empfehlungen stellen noch einmal deutlich klar: Aufarbeitung darf weder vom Zufall abhängen noch als Geste der Wohltätigkeit verstanden werden. Sie ist ein Recht der Betroffenen und eine Verpflichtung staatlicher Akteure - auch des Landes NRW“, erklärt Andrieshen. Die Kinderschutzkommission und der Jugendausschuss des Landtages werden sich am Donnerstag in einer gemeinsamen Sitzung mit den Empfehlungen befassen.