Der Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen pocht zum Tag der Menschenrechte darauf, Grundrechte Asylsuchender einzuhalten. Leistungsstreichungen würden zur Verelendung und Obdachlosigkeit unter Flüchtlingen führen, erklärte der Rat in Bochum. Seit einer Gesetzesänderung im Oktober 2024 bekommen sogenannte Dublin-Fälle nach dem Asylbewerberleistungsgesetz keine Sozialleistungen mehr, weil ein anderer EU-Staat für das Verfahren zuständig wäre.
Diese Praxis wurde laut dem Flüchtlingsrat NRW bereits in über 70 Entscheidungen deutscher Sozialgerichte wegen europa- und teilweise verfassungsrechtlicher Bedenken für unzulässig erklärt. Auch der Sozialausschuss der Vereinten Nationen, der die Einhaltung des UN-Sozialpakts kontrolliert, habe die Bundesregierung wegen der Streichung gerügt.
Rat fordert Ende der Streichungen
„Uns erreichen aktuell Berichte, dass nun auch Sozialbehörden in NRW die Leistungen in Dublin-Fällen vollständig streichen“, sagte Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW. Sie forderte von der Landesregierung, diese Praxis unverzüglich zu stoppen. Das könne etwa mit einem Erlass nach rheinland-pfälzischem Vorbild umgesetzt werden. Demnach müssen die Leistungen bis zur tatsächlichen Ausreise gewährt werden.