"Cannabisgesetz": Rund 2.320 Menschen in NRW im Jahr 2025 verurteilt
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Der Handel mit Cannabis ist nach wie vor strafbar.
Düsseldorf (epd).

Nach dem neuen „Konsumcannabisgesetz“ sind in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr rund 2.320 verurteilt worden. Diese Daten würden nun erstmalig vorliegen, erklärte das Statistische Landesamt (IT.NRW) in Düsseldorf. Rund 90 Prozent der Verurteilungen betrafen demnach Erwachsene, rund acht Prozent Heranwachsende oder Jugendliche, die nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden. Rund drei Prozent seien Heranwachsende, die nach allgemeinem Strafrecht verurteilt wurden.

Die Zahl der Verurteilungen nach dem Betäubungsmittelgesetz ging laut dem Landesamt deutlich zurück. Im Jahr 2025 gab es in Nordrhein-Westfalen 4.950 Verurteilungen. Das seien 33 Prozent weniger als im Vorjahr und fast 60 Prozent weniger im Vergleich zu 2023. In den Jahren 2021 und 2022 hatte es noch jeweils fast 14.000 Verurteilungen nach dem Betäubungsmittelgesetz gegeben.

Handel nach wie vor strafbar

Mit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes im April 2024 wurde der Besitz und Anbau von Cannabis teilweise legalisiert. Der Besitz und der Eigenanbau ist demnach nur noch über festgelegte Grenzen strafbar. Der Handel ist nach wie vor strafbar. Die Daten stammen aus der Strafverfolgungsstatistik, in der rechtskräftig abgeurteilte und verurteilte Menschen erfasst werden, die sich wegen Straftaten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) oder anderen Bundes- bzw. Landesgesetzen verantworten mussten.