«Combat 18 Deutschland»: vier Anführer angeklagt
Die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe.
Die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe.
Trotz Verbots den Verein weiterbetrieben
Karlsruhe (epd)

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen vier mutmaßliche Rädelsführer des verbotenen rechtsextremistischen Vereins «Combat 18 Deutschland» erhoben. Ihnen wird vorgeworfen, «den organisatorischen Zusammenhalt» der verbotenen Gruppierung aufrechterhalten zu haben, wie der Generalbundesanwalt am 4. April in Karlsruhe mitteilte. Die nach Bewertung des Bundesinnenministeriums neonazistische, rassistische und fremdenfeindliche Vereinigung ist seit 2020 verboten.

Die von der Bundesanwaltschaft vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf angeklagten Männer sollen die Vereinigung zusammen mit anderen Mitgliedern bis mindestens 2022 weiterbetrieben haben. Seit Oktober 2020 hätten sie mindestens 14 konspirative Treffen ausgerichtet, hieß es. Während solcher Zusammenkünfte absolvierten die Teilnehmer den Angaben nach «Leistungsmärsche» und veranstalteten Aufnahmeverfahren für Anwärter.

In diesen Aufnahmeverfahren habe es neben einer praktischen Prüfung auch einen Theorieteil mit Fragen zum Nationalsozialismus gegeben. Zudem hätten die Beschuldigten Rechtsrockkonzerte veranstaltet und Tonträger und Kleidungsstücke mit Bezug zu «Combat 18 Deutschland» vertrieben.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärte, Vereinsverbote seien ein scharfes Schwert zur Verteidigung der Demokratie gegen rechtsextreme Verfassungsfeinde. Nach dem Verbot von «Combat 18» sei jedwede Fortführung der Vereinsaktivität strafbar und werde sehr konsequent verfolgt. «Wir sind und bleiben sehr wachsam», sagte Faeser.

Wegen ihrer Ausrichtung gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland sowie gegen den Gedanken der Völkerverständigung hatte der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) im Januar 2020 ein Verbot gegen «Combat 18» ausgesprochen. Damals durchsuchten Polizisten in sechs Bundesländern Wohnungen mutmaßlicher Mitglieder der Neonazi-Gruppe und fanden dabei unter anderem Waffen, NS-Devotionalien und Propagandamittel. Der Zahlencode 18 steht für die Anfangsbuchstaben von Adolf Hitler.

Nach Ablauf der Frist für eine Klage gegen das Verbot ist der Verein seit Oktober 2020 unanfechtbar verboten. Mit dem Verbot wird ein Verein aufgelöst. Verboten ist es ab dann auch, Ersatzorganisationen zu bilden und Erkennungszeichen der Organisation zu verwenden. Dazu gehören etwa konkrete Schriftzüge, Symbole und Slogans.

 

(epd)