Der Straßenverkehr ist die Hauptursache für Totfunde von Wölfen in Sachsen-Anhalt. Von 140 toten Wölfen, die seit 2010 registriert wurden, seien 99 dem Straßenverkehr zum Opfer gefallen, sagte die Sprecherin des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Ines Wahl, am Dienstag in Halle (Saale).
In den beiden vergangenen Jahren waren demnach jeweils 15 tote Wölfe registriert worden, etwa fünf Prozent des Bestandes in Sachsen-Anhalt. Zuletzt starb den Angaben zufolge ein Wolf am 2. Januar bei Haldensleben (Kreis Börde).
„Dabei ist jedoch zu beachten, dass die wenigsten toten Tiere auch aufgefunden werden“, sagte die Sprecherin. Sowohl bei Wölfen, die eines natürlichen Todes gestorben sind, als auch bei illegalen Tötungen müsse „sehr sicher“ von einer insgesamt größeren Anzahl toter Tiere ausgegangen werden.
Wolfsland Sachsen-Anhalt
Nach Angaben des Landesamtes für Umweltschutz ist der Bestand in Sachsen-Anhalt 2025 auf mindestens 276 Wölfe angestiegen. Die Tiere lebten vor allem im Osten und Norden des Bundeslandes in 38 Territorien. Nach den Untersuchungen des Wolfskompetenzzentrums sind dies mittlerweile 31 Rudel, fünf Paare und zwei Einzeltiere.
Das erste Wolfsrudel hatte sich 2008 in Sachsen-Anhalt angesiedelt. Fünf Jahre später seien es bereits vier Rudel, ein Paar und ein Einzeltier gewesen. Das zeige die dynamische Entwicklung, sagte Sprecherin Wahl. Sachsen-Anhalt sei heute „Wolfsland“.
Illegale Tötungen sind strafbar
2025 registrierte das in Iden in der Altmark (Kreis Stendal) ansässige Wolfskompetenzzentrum drei illegale Abschüsse. Im Jahr zuvor seien es zwei gewesen. Dabei seien die Zahlen stark schwankend. Seit 2010 wurden insgesamt 18 illegale Wolfstötungen in Sachsen-Anhalt nachgewiesen.
Untersuchungen des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin „geben Hinweise darauf, dass weit mehr Wölfe Opfer illegaler Tötungen werden“, sagte die Sprecherin des Landesamtes. Bei 13,5 Prozent aller Totfunde hätten die Wissenschaftler „Hinweise auf eine Straftat“ wie illegalen Beschuss festgestellt.
Ines Wahl stellte dabei klar: „Jede festgestellte illegale Tötung wird durch das Landesamt zur Anzeige gebracht.“ Im Falle einer Verurteilung bedeute dies bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe bis zu 50.000 Euro.
Wolf kommt ins Jagdgesetz
Derweil hat die Landesregierung im Januar die Neufassung des Landesjagdgesetzes beschlossen. Mit der Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht gebe es „klare rechtliche Strukturen für ein verantwortungsvolles Wolfsmanagement“, teilte das zuständige Landwirtschaftsministerium mit. So will man sogenannte „Problemwölfe“ künftig leichter „entnehmen“ können.
Der Wolf bleibe aber eine besonders geschützte Art. Es gehe aber darum, „auf die dynamische Entwicklung der Wolfspopulation mit einem rechtssicheren und praktikablen Instrumentarium reagieren zu können“.