Zum Jahresbeginn hat Thüringen die Zuschüsse für Neugründungen und Übernahmen von Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Apotheken vor allem im ländlichen Raum ausgeweitet. Der maximale Förderbetrag steige von bislang 40.000 auf bis zu 50.000 Euro, teilte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums am Freitag in Erfurt mit. Zusätzlich könnten bis zu 5.000 Euro für Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit gewährt werden.
Ziel der Unterstützung ist es laut Ministerium, Niederlassungen attraktiver zu machen und Versorgungslücken vorzubeugen. Dabei hänge die Förderung auch von der jeweiligen Gemeindegröße ab. Je kleiner ein Ort sei, desto höher falle die Förderung aus. Als ländlicher Raum gelten Gemeinden mit weniger als 25.000 Einwohnern, für Zahnarztpraxen sind Orte bis 45.000 Einwohner förderfähig.
Berufsanfänger häufig ohne Kapital
Gesundheitsministerin Katharina Schenk (SPD) betonte, dass insbesondere Berufsanfänger häufig nicht über ausreichendes Kapital verfügen. Mit der Förderung wolle das Land jungen Medizinern und Apothekern den Schritt in die Selbstständigkeit erleichtern. Zugleich werde der Kreis der Förderberechtigten erweitert. Künftig können auch Verwandte ersten Grades bei einer Praxisübernahme unterstützt werden. Damit sollen familiäre Nachfolgeregelungen erleichtert werden, die vor allem im ländlichen Raum eine wichtige Rolle spielten.
Ergänzend wird ab Herbst erstmals eine Landarztquote für das Medizin- und Zahnmedizinstudium an der Universität Jena eingeführt. Bewerber verpflichten sich im Gegenzug für finanzielle Unterstützung zu einer mindestens zehnjährigen Tätigkeit im Freistaat.