Sächsischer Gerichtshof entscheidet zu Corona-Schutzverordnung
Leipzig (epd).

Der sächsische Verfassungsgerichtshof hat zwei strittige Corona-Schutzverordnungen aus dem Jahr 2021 als angemessen bestätigt, jedoch einige Maßnahmen für rechtswidrig erklärt. Demnach seien die von der Landesregierung angeordneten Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung grundsätzlich vereinbar mit dem Recht gewesen, teilte der Gerichtshof am Donnerstag in Leipzig mit. Einzig die Teilnehmerbegrenzungen bei Eheschließungen und Beerdigungen sowie die nächtlichen Ausgangssperren seien nicht verfassungskonform gewesen. (Vf. 13-II-21 (HS)).

Das Verfahren hatte die sächsische AfD-Fraktion angestrengt. Konkret handelt es sich um sächsische Corona-Verordnungen vom 26. Januar 2021 und vom 12. Februar 2021. Wegen des dynamischen Pandemieverlaufs sei es gerechtfertigt gewesen, „dem Verordnungsgeber einen weiten Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum zu übertragen und ihn zu tief einschneidenden Grundrechtseingriffen zu ermächtigen“, hieß es.

Bei den konkreten Vorgaben zur Teilnehmerzahl bei Eheschließungen und Beerdigungen habe es an einer Abwägung zwischen dem Schutz von Leben und Gesundheit und der besonderen Bedeutung der Familienereignisse gemangelt. Auch sei zwischen beiden Anlässen nicht differenziert worden.

So habe mitunter nur ein kleiner Teil des engsten Familienkreises an Beerdigungen teilnehmen dürfen. Die individuelle Verabschiedung von einem verstorbenen Familienmitglied sei Menschen unwiederbringlich verwehrt worden. Im Fall der nächtlichen Ausgangssperren sei nicht klar geworden, ob diese Maßnahme das Infektionsgeschehen entscheidend beeinflusst habe.