Sachsen-Anhalt hat die Aufhebung der Sargpflicht beschlossen. Künftig ist die sogenannte Tuchbestattung unter bestimmten Voraussetzungen möglich, teilte Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) am Donnerstag in Magdeburg mit. Dies sei besonders für jüdische und muslimische Gläubige von Bedeutung. Die Entscheidungshoheit bleibe bei den Friedhofsträgern.
Einen bundesweit einmaligen Schritt gehe das Land mit der legalisierten Entnahme kleiner Mengen Asche Verstorbener. Bis zu fünf Gramm Asche dürfe künftig zur „würdevollen Nutzung in Erinnerungsstücken“ entnommen werden, etwa für Gedenkdiamanten, hieß es.
Die Gesetzesnovelle regelt demnach auch den Umgang mit sogenannten Sternenkindern, also fehlgeborenen Kindern. Wenn Eltern keine Bestattung veranlassen, müssten künftig die geburtshilflichen Einrichtungen eine würdevolle Beisetzung sicherstellen. Ein weiterer Punkt der Reform sei die Einführung einer zweiten Leichenschau, nicht mehr nur bei Feuer-, sondern künftig auch bei Erdbestattungen. Damit folge Sachsen-Anhalt einer kriminalistischen Empfehlung, um mögliche unerkannte Todesursachen aufzudecken.
Zudem wird den Angaben zufolge künftig die Verwendung von Grabsteinen aus Naturstein verboten, wenn sie unter ausbeuterischer Kinderarbeit entstanden sind. Auch das dauerhafte Ruherecht für im Auslandseinsatz verstorbene Bundeswehrsoldaten in Ehrengräbern sei nun gesetzlich geregelt.