Die Übergangsregelung für die Registrierung von Nachbarschaftshelferinnen und -helfern in der Pflege wird in Thüringen unbefristet verlängert. Damit könnten Angehörige, Freunde, Bekannte oder ehrenamtlich Engagierte weiterhin ohne vorherigen Qualifizierungskurs von den Pflegekassen anerkannt werden, teilte das Thüringer Sozialministerium am Donnerstag in Erfurt mit. Hintergrund sei, dass entsprechende Schulungsangebote bislang nicht flächendeckend verfügbar seien und die Übergangsfrist zum Jahresende 2025 auslaufe.
Nach Angaben des Sozialministeriums sollen pflegebedürftige Menschen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung leben können. Viele Familien stießen jedoch häufig an ihre Belastungsgrenzen. Seit 2023 wurden deshalb Unterstützungsangebote im Alltag über eine Landesverordnung erweitert.
Menschen in häuslicher Pflege haben demnach Anspruch auf einen sogenannten Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich. Das Geld können sie unter anderem für Hilfe beim Einkaufen, Begleitung zu Arztbesuchen, Freizeitgestaltung oder zur Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen nutzen.
Registrierung notwendig
Für die Nachbarschaftshilfe müssen Helfende sich laut Sozialministerin Katharina Schenk (SPD) bei der Pflegekasse registrieren lassen. Ein verpflichtender Kurs sei vorerst nicht erforderlich. In Thüringen sind aktuell rund 3.000 Nachbarschaftshelferinnen und -helfer erfasst.
Der Verband der Ersatzkassen Thüringen rief dennoch dazu auf, das freiwillige Kursangebot zu nutzen. Die Schulungen vermittelten wichtiges Fachwissen und seien auch online verfügbar.