Mindestens 11.000 Kinder leben in sanktionierten Bürgergeldhaushalten
Berlin (epd).

In fast jedem dritten sanktionierten Bürgergeldhaushalt (31,3 Prozent) lebt einem Medienbericht zufolge mindestens ein minderjähriges Kind. Von rund 2,8 Millionen Bedarfsgemeinschaften wurden 35.512 Haushalte sanktioniert, wie die „tageszeitung“ (taz) anhand von aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit am Donnerstag berichtete. In 11.115 Haushalten lebte mindestens ein minderjähriges Kind, womit mindestens ebenso viele Kinder von den Sanktionen gegen ihre Eltern betroffen waren. Sanktionierte Haushalte sind wegen Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnissen von mindestens einer Leistungskürzung betroffen.

Erst vergangene Woche hatte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) einen ersten Referentenentwurf vorgelegt, um das Bürgergeld zu reformieren. Diese Grundsicherung soll das Bürgergeld ablösen und beinhaltet deutlich strengere Regeln für Menschen, die Sozialleistungen bekommen. Das betrifft Sanktionsmöglichkeiten, aber auch die Vorgaben zu Wohnkosten und Vermögen. Bei mehrfachen Verstößen soll es sogar möglich sein, das Geld komplett zu streichen - inklusive der Zahlungen für Miete und Heizung.

Der Paritätische Gesamtverband hatte sich am Dienstag gemeinsam mit einem Bündnis aus Mieter-, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie der Gewerkschaft ver.di in einem offenen Brief an die Abgeordneten der demokratischen Fraktionen des Bundestags gewandt. Das Bündnis rief darin auf, die geplante Verschärfung zu stoppen und zu verhindern, „dass Menschen durch politische Entscheidungen ihr Zuhause verlieren.“