Die Bundesländer sehen sich auf den Start der verpflichtenden Ganztagsbetreuung von Grundschülern ab dem neuen Schuljahr gut vorbereitet. Laut einer Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) bei den zuständigen Ministerien zu den vorhandenen Plätzen im Ganztag sind fast durchweg die Betreuungsquoten im Osten des Landes höher als im Westen. Spitzenreiter sind Thüringen mit 91 Prozent und Brandenburg mit über 90 Prozent betreuter Kinder im Grundschulalter, gefolgt von Sachsen mit 86,9 und Mecklenburg-Vorpommern mit 77,5 Prozent.
Auch Hamburg meldet 91 Prozent. Bayern indes erst 59,5 Prozent, Niedersachsen 50,4 Prozent und Schleswig-Holstein 50 bis 60 Prozent. Baden-Württemberg gibt unter Vorbehalt 40,5 Prozent im schulischen Ganztagsbetrieb betreute Kinder an.
Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben alle Erstklässler Anspruch auf einen Platz in der Ganztagsbetreuung. Bis 2029 folgen sukzessive alle Grundschüler. Die Länder und Kommunen setzen auf unterschiedliche Modelle der Trägerschaft. Fast durchweg gibt es sowohl Hort-Angebote von oder in Kooperation mit Kindertagesstätten sowie Betreuungsgruppen in den Schulen.
Betreuung in Horten oder Schulen
Thüringen setze primär auf sogenannte Schulhorte, die organisatorisch Teil der Grundschulen seien, heißt es aus dem Bildungsministerium. Unterricht und Betreuung bildeten eine pädagogische Einheit. Hessen bietet aktuell Plätze für 69 Prozent aller Grundschüler, von denen nur 8 Prozent einen Hort besuchen. Anders in Sachsen, wo 40,3 Prozent der Kinder in Einrichtungen freier Träger betreut werden.
Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) sagte, im Land „besteht kein struktureller Nachholbedarf beim Ganztagsanspruch. Uns bietet das Ganztagsförderungsgesetz die Chance, die Qualität der bereits etablierten Strukturen weiter zu verbessern.“
Gesicherte Angaben zur Zukunft fehlen noch
Die Prognosen für die künftige Nutzung der Angebote ähneln sich. Alle Länder rechnen mit steigender Nachfrage, können aber keine gesicherten Angaben machen, weil unklar ist, wie viele Eltern später tatsächlich Bedarf anmelden.
Sachsen-Anhalt erwartet, dass künftig rund 80 Prozent der Kinder im Grundschulalter betreut werden. „Die erforderlichen Plätze sind bereits vorhanden“, teilte das Ministerium mit. Das Saarland geht davon aus, dass das angestrebte Ziel von 78 Prozent zu betreuender Kinder bis 2029/30 erreichbar ist. In Bremen heißt es eher vage: „In den kommenden Jahren werden weitere Grundschulen den Ganztagsbetrieb aufnehmen, so dass das Betreuungsangebot und die Betreuungsquote sukzessive erhöht wird.“
Unterschiede zwischen Stadt und Land
Baden-Württemberg teilte mit, der Rechtsanspruch werde umgesetzt: „Welches Angebot vor Ort eingerichtet wird, entscheidet der Träger nach jeweiligem Bedarf der Eltern.“
Für den Ausbau ab dem Schuljahr 2029/30 rechnet die nordrhein-westfälische Landesregierung damit, dass rund 80 Prozent der Grundschulkinder einen Ganztagsplatz benötigen: „Der höchste Bedarf besteht in der ersten Klasse, der geringste in der vierten. Auch regionale Unterschiede sind deutlich: In Großstädten ist der Bedarf höher als in ländlichen Regionen.“