Zwei Jahre nach Erscheinen der ForuM-Studie über sexualisierte Gewalt in den evangelischen Landeskirchen hat der Berliner Bischof Christian Stäblein seinen Aufklärungswillen bekräftigt. „Werden Vorwürfe bekannt, wird ihnen konsequent nachgegangen“, erklärte Stäblein am Freitag in Berlin. Die Unterstützung Betroffener sowie die Aufklärung der Vorwürfe stünden an erster Stelle.
Seit Erscheinen der unabhängigen Studie am 25. Januar 2024 seien mehr Vorfälle an die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz herangetragen worden, hieß es. Im vergangenen Jahr habe es 30 „Hinweise“ gegeben, 2024 waren es 45. Dabei sei die Mehrheit der gemeldeten Vorfälle nicht strafrechtlich relevant gewesen.
Anerkennungsleistungen gezahlt
Im vergangenen Jahr wurden demnach sogenannte Anerkennungsleistungen von insgesamt 228.000 Euro für insgesamt zehn Fälle gezahlt. Seit dem Start der Anerkennungskommission im Jahr 2019 wurden innerhalb der Landeskirche insgesamt 590.583 Euro an Anerkennungsleistungen gewährt. 2025 gab es fünf entsprechende neue Anträge bei der Anerkennungskommission. Das gestiegene Meldeaufkommen in den vergangenen beiden Jahren resultiere auch aus der zunehmend transparenteren Kommunikation und den damit verbundenen niedrigeren Zugangsschwellen, hieß es weiter.
Seit November 2024 gibt es den Angaben zufolge eine Betroffenenvertretung im Regionalverbund Nord-Ost. Die Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommission (URAK) hat im März 2025 ihre Arbeit aufgenommen. Im November 2025 verabschiedete die evangelische Landessynode ein überarbeitetes Gewaltschutzgesetz. Es enthält unter anderem die Pflicht zur regelmäßigen Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für Beschäftigte und Ehrenamtliche in bestimmten Arbeitsbereichen. Zudem sei die Präventions-Fachstelle verstärkt worden.
„Zum Positiven verändert“
Die Konsistorialpräsidentin der Landeskirche, Viola Vogel, erklärte, in den vergangenen zwei Jahren hätten sich „viele landeskirchliche Strukturen zum Positiven verändert“. Die Verhinderung sexualisierter Gewalt in der Kirche sei „prioritär für alles kirchliche Leitungshandeln und wird es bleiben“. Beratungsstellen, Hilfs-, Schulungs- und Präventionsangebote seien ausgebaut worden. Das Bewusstsein der hauptamtlich wie ehrenamtlich Tätigen sei geschärft worden.
Mit Blick auf eine Vereinheitlichung der Rechtsgrundlagen in den Landeskirchen im Umgang mit sexualisierter Gewalt kündigte die Landeskirche an, die von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) beschlossene Anerkennungsrichtlinie voraussichtlich im Frühjahr 2026 umzusetzen. Schwerpunkte der laufenden Arbeit seien neben der Prävention die Betroffenenbegleitung sowie die Aufarbeitung gemeldeter Fälle, die strafrechtlich oder disziplinarrechtlich nicht mehr verfolgt werden könnten.