EKD-Flüchtlingsbischof lobt Karlsruhe-Entscheidung zu Afghanen
Berlin (epd).

Der Flüchtlingsbeauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Christian Stäblein, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum pauschalen Aufnahmestopp für afghanische Schutzsuchende begrüßt. Es sei eine gute Nachricht, dass das Gericht der Verfassungsbeschwerde einer afghanischen Mutter und ihrer beiden minderjährigen Söhne stattgegeben habe, erklärte der Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz am Samstag.

Er sei dankbar für die Entscheidung aus Karlsruhe, betonte Stäblein. Eine pauschale Rücknahme eines Teils der Aufnahmezusagen für Afghaninnen und Afghanen sei danach mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

Eine Frau aus Afghanistan, der mit ihren zwei minderjährigen Kindern zuvor die Aufnahme versprochen worden war, hatte vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg. Die sogenannte Abkehrerklärung des Innenministeriums von den Entscheidungen der Vorgängerregierungen genüge „den Anforderungen des Willkürverbots nicht“, hieß es am Freitag zur Begründung des Beschlusses. (AZ: 2 BvR 319/26)

Individuelle Situation berücksichtigen

Stäblein betonte, jeder Mensch habe Würde. Daraus folgten „Recht und Anspruch, dass die individuelle Situation berücksichtigt wird“. Das Urteil erinnere „uns alle daran, den einzelnen Menschen nicht aus dem Blick zu verlieren“.

Das Bundesverfassungsgericht betonte in seiner Entscheidung, auch wenn der Regierung ein weiter Entscheidungsspielraum über die Aufnahme von Ausländern eingeräumt werde, sei sie im Rechtsstaat „doch niemals 'völlig frei'“. Die Belange der betroffenen Person müssten berücksichtigt werden.