Abgeordnetenhaus beschließt Gesetz zum katholischen Staatsvertrag
Berlin (epd).

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am Donnerstag das Gesetz zum ersten Staatsvertrag zwischen dem Vatikan und dem Land Berlin beschlossen. Darin enthalten sind Regelungen zum Institut für Katholische Theologie an der Humboldt Universität in Berlin, welche jetzt ins Landesrecht überführt werden.

Das Seminar für katholische Theologie war bis zum Sommersemester 2022 an der Freien Universität Berlin ansässig. Schon im Wintersemester 2019/20 startete parallel das Institut für Katholische Theologie an der Humboldt Universität. Nachdem das Seminar geschlossen wurde, verlagerte sich der Schwerpunkt an die Humboldt Universität, was zu einer „rechtlich uneinheitlichen Situation“ führte, hieß es in der Beschlussvorlage.

Gesetz erlaubt Verleihen von akademischen Graden

Durch Staatsvertrag und Gesetz sei dieses Problem nun gelöst. Das Institut darf akademische Grade in seinem Fachgebiet verleihen und das Promotionsrecht ausüben. Dazu wurden das Studienangebot, die organisatorische Einbettung des Instituts sowie die Berufung von Professorinnen und Professoren festgeschrieben. Aktuell hat das Institut vier reguläre sowie eine Junior- und eine Drittmittel-finanzierte Professur.

Der Staatsvertrag war nach jahrzehntelangen Verhandlungen am 29. September vergangenen Jahres von Berlins Regierendem Bürgermeister Kai Wegner (CDU) und dem Botschafter des Papstes in Deutschland, Erzbischof Nikola Eterovic unterzeichnet worden. Bislang wurden die Beziehungen zwischen Senat und katholischer Kirche durch sogenannte Abschließende Protokolle geregelt.