Werner Teske: Letztes Hinrichtungsopfer der DDR
Leipzig, Berlin (epd).

Am 26. Juni 1981, um 10.10 Uhr, ist das Leben für Werner Teske abrupt zu Ende. Der Berliner Stasi-Offizier wird mit einem Schuss ins Genick kaltblütig hingerichtet. „Ordnungsgemäß vollzogen“ - so steht es lapidar in den Akten.

Der Militärstrafsenat des Obersten Gerichts der DDR hatte den 39-jährigen promovierten Wirtschaftswissenschaftler wegen „verbreiteter und vollendeter Spionage im besonders schweren Fall“ und angeblicher Fahnenflucht zum Tode verurteilt. Ein Gnadengesuch wurde abgelehnt. Teske ist das letzte nachweisbare Hinrichtungsopfer auf deutschem Boden. Er starb vor 45 Jahren.

Der Ort des Geschehens, die ehemalige zentrale DDR-Hinrichtungsstätte in Leipzig, strahlt beklemmende Nüchternheit aus. Am Gebäude außen ein wenig auffälliges Schild mit dem Hinweis auf die 64 Todesurteile, die zwischen 1960 und 1981 vollstreckt wurden. Zuvor hatte es in der DDR bereits dutzende Hinrichtungen gegeben. Der ostdeutsche Staat hatte anders als im Westen Deutschlands die Todesstrafe nach dem Zweiten Weltkrieg aufrechterhalten. Erst 1987 wurde sie offiziell abgeschafft.

Original erhaltener Ort

Die ehemalige Todeszelle in Leipzig ist original erhalten, ein karger Ort, ein Zimmer in einer ehemaligen Hausmeisterwohnung des einst angrenzenden Gefängnisses. Nur das an der Wand nachträglich angebrachte Holzkreuz lässt Schicksale erahnen.

Der Leiter der Leipziger Stasi-Gedenkstätte „Runde Ecke“, Tobias Hollitzer, zeigt auf den Punkt, wo Werner Teske vor 45 Jahren gestanden haben könnte. Sein Mörder hielt sich vermutlich in einer Ecke hinter der Tür auf, die nach innen öffnete. Teske wurde erst kurz vor seiner Hinrichtung von Berlin nach Leipzig gebracht. Dass sein Gnadengesuch abgelehnt wurde, erfuhr er wohl nur wenige Augenblicke vor seinem Tod oder - wie Hollitzer vermutet - gar nicht.

Laut der Historikerin und Leiterin der Forschungsabteilung im Stasiunterlagen-Bundesarchiv, Daniela Münkel, sind in der DDR zwischen 1949 und 1981 nachweislich 164 Todesurteile vollstreckt worden. Zentrale Hinrichtungsstätte war zunächst Dresden, später Leipzig. Von 1968 an sei die Hinrichtung „durch plötzlichen Nahschuss von hinten“ vollzogen worden. Damit alles geheim blieb, war der Leipziger Todesort räumlich komplett vom Gefängnis - das inzwischen abgerissen wurde - getrennt. Hingerichtet wurden nicht nur politische Gefangene, sondern auch NS-Verbrecher und Sexualstraftäter.

Gefälschte Sterbeurkunden

Das Urteil gegen Teske habe schon vor dem Prozess festgestanden, sagt Münkel. Der Abschlussbericht der Stasi-Untersuchung komme einer Vorverurteilung gleich. Teske war für die DDR-Wirtschaftsspionage tätig. Als er realisierte, dass sich sein Wunsch von einer wissenschaftlichen Karriere trotz Zusage der Stasi nicht erfüllen würde, geriet sein Leben aus den Fugen. Schließlich begann Teske, seine Flucht in den Westen vorzubereiten.

Die Leichen der in Leipzig Hingerichteten seien im Krematorium auf dem Südfriedhof eingeäschert worden, sagt Hollitzer. Die Asche von Teske wurde vermutlich in einem Massengrab verscharrt. Heute erinnert lediglich eine Gedenkplatte in Form eines Grabsteins - etwas abseits auf dem Südfriedhof - an ihn. Die Sterbeurkunden der Hingerichteten wurden gefälscht. Teske ist demnach angeblich in Stendal gestorben.

Willkür des Regimes

Die Härte und Willkür des Regimes kann in Stasi-Unterlagen noch heute nachvollzogen werden. Eine „SED-Hausmitteilung“ an DDR-Staatschef Walter Ulbricht von 1955 informiert zum Beispiel zu dem Vorgehen gegen fünf beschuldigte „Agenten“ des Westberliner Radiosenders RIAS. Eine der beabsichtigten Strafen - „lebenslängliches Zuchthaus“ - wurde einfach durchgestrichen und von Hand „Vorschlag Todesurteil“ daneben geschrieben. Weiter unter auf dem Papier steht „Einverstanden“ und darunter die Unterschrift von Ulbricht.

Stasi-Chef Erich Mielke erklärte einst zur Todesstrafe: „Wir sind nicht davor gefeit, dass wir einmal einen Schuft unter uns haben.“ Aber er (Mielke) sei „ein Humanist“ und mache „kurzen Prozess“. „Das ganze Geschwafel von wegen nicht Hinrichtung und nicht Todesurteil - alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn notwendig, auch ohne Gerichtsurteil.“

Erst in den 70er Jahren wurde die SED-Regierung mit der Vollstreckung von Todesstrafen zurückhaltender. Laut Münkel hat dies mit der neuen Deutschlandpolitik der Bundesregierung und der damit einhergehenden internationalen Anerkennung der DDR zu tun, die die DDR-Führung nicht gefährden wollte. Die Abschaffung der Todesstrafe im Jahr 1987 hängt der Historikerin zufolge maßgeblich mit dem geplanten Besuch von DDR-Staatschef Erich Honecker in der BRD zusammen.

Von Katharina Rögner (epd)