TU Chemnitz entzieht Mario Voigt den Doktortitel
Erfurt, Chemnitz (epd).

Die Technische Universität Chemnitz hat Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt den Doktortitel aberkannt. Eine entsprechende Information der Hochschule machte der CDU-Politiker am Mittwoch öffentlich. Das Plagiatsverfahren war im August 2024 eingeleitet worden.

Ausgangspunkt des Verfahrens sind laut einer von Voigt beauftragten Anwaltskanzlei Textstellen, die 2,58 Prozent des Gesamttextumfangs der Dissertation betreffen. Dabei würden die Vorwürfe überwiegend keine angeblich ungekennzeichneten Übernahmen im Sinne von Plagiaten betreffen. Hauptsächlich werde Voigt vorgeworfen, er habe von ihm zitierte Quellen nicht im Original ausgewertet, sondern blind aus Sekundärliteratur übernommen.

Nur 2,58 Prozent der Arbeit betroffen

Die TU Chemnitz hat zu der Entscheidung am Mittwoch keine Stellung bezogen. Angestoßen hatte die Prüfung der „Plagiatsjäger“ Stefan Weber. Er hatte Unstimmigkeiten auf insgesamt 102 Seiten der Doktorarbeit von Voigt gesehen. Nicht in jedem Punkt müssten die Gutachter folgen. Das sei normal. Das Argument der geringen Prozentzahl sei in solchen Verfahren jedoch häufig ein zentraler Streitpunkt.

Die Arbeit umfasst laut Weber 284 Seiten Fließtext. Die angeführten 2,58 Prozent würden demzufolge 7,28 Seiten der Arbeit betreffen. Dass dies bei Voigt trotzdem als so schwerwiegend gewertet worden sei, liege vermutlich an der Einschätzung des Fakultätsrats, dass diese Stellen den Kern der Arbeit berührt hätten.

Auch die Argumentation des Ministerpräsidenten, die aus seiner Sicht zu Unrecht beanstandeten Textstellen seien nicht einmal Plagiate gewesen, überzeugt Weber nicht. Bei der Verwendung von nicht oder falsch gekennzeichneter Sekundärliteratur handele es sich auch um wissenschaftliches Fehlverhalten. Schon im Fall der Forschungsministerin Annette Schavan (CDU) habe ein Verwaltungsgericht festgestellt, dass vergleichbare Fehlzitationen ebenfalls Plagiate gewesen seien.

Klage angekündigt

Voigt selbst kündigte in einer von der Thüringer Staatskanzlei versendeten „Persönlichen Erklärung“ an, gegen die Entscheidung der Philosophischen Fakultät der TU Chemnitz Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben. Er halte die Entscheidung der Universität für nicht nachvollziehbar. Ein von der Universität Chemnitz selbst beauftragtes externes Gutachten sei bereits im Februar 2025 zu dem Ergebnis gekommen, dass Voigts Dissertation eine eigenständige wissenschaftliche Leistung darstelle und die Voraussetzungen für einen Entzug des Doktorgrades nicht vorliegen würden.

Der studierte Politikwissenschaftler Voigt wurde im Jahr 2008 mit der Doktorarbeit „Der amerikanische Präsidentschaftswahlkampf. George W. Bush gegen John F. Kerry“ promoviert. Seit 2017 ist er Professor für Digitale Transformation und Politik an der Quadriga Hochschule Berlin. Voigt kündigte an, bis zu einem Abschluss des Verfahrens seine akademischen Titel nicht mehr zu führen.

Von Matthias Thüsing (epd)