Rücksichtslos abgestellte E-Scooter: Hubig will Haftung verschärfen
Berlin (epd).

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will mit einer Gesetzesänderung gegen rücksichtslos im öffentlichen Raum abgestellte E-Scooter vorgehen. Sie plant eine Verschärfung der Haftungsregeln für Halter sowie Fahrerinnen und Fahrer der Elektroroller, indem diese künftig wie Autos bei Fragen nach Schadensersatz nach Unfällen behandelt werden, wie aus einem am Dienstag veröffentlichten Gesetzentwurf hervorgeht. Dabei geht es vor allem auch um unsachgemäß abgestellte E-Scooter.

Viele durch E-Scooter verursachte Schäden beruhten auf Unfällen durch die im Weg stehenden Roller, hieß es. Gerade für Menschen mit Seh- oder anderen Behinderungen seien sie eine Barriere, die zu schweren Unfällen führen könne. Die Zahl Geschädigter durch E-Scooter-Unfälle hat sich nach Angaben des Ministeriums von rund 6.000 im Jahr 2020 auf mehr als 12.000 im vergangenen Jahr verdoppelt.

Halter sollen künftig nach Unfällen haften

E-Scooter sind den Angaben zufolge aktuell von den strengen Haftungsregeln für Kraftfahrtzeuge ausgenommen, was zur Folge hat, dass Geschädigte nur den Fahrer zur Verantwortung ziehen können. Ist der vor allem bei einem Leih-Scooter bereits weg und nicht ermittelbar, gehen die Geschädigten leer aus. Künftig sollen deswegen die Halter zur Verantwortung gezogen werden. Auch für Fahrer soll weiter Verschulden angenommen werden.

„Es darf nicht sein, dass Geschädigte auf ihren Kosten sitzen bleiben, weil der Fahrer des E-Scooters schon längst über alle Berge ist“, erklärte Hubig. Sharing-Anbieter erzielten mit den Scootern Einnahmen: „Daraus erwächst Verantwortung.“