Der Staatsvertrag für den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) soll weiterentwickelt werden. Geplant sei unter anderem, den Sender künftig zu verpflichten, eine angemessene Berichterstattung über die Plenar- und Ausschusssitzungen der Landesparlamente in Berlin und Brandenburg sicherzustellen, teilten die Potsdamer Staatskanzlei und die Berliner Senatskanzlei am Dienstag mit. Auch die Zusammenarbeit mit Bildungs- und Kultureinrichtungen solle der RBB künftig verstärken, um seinem Bildungsauftrag gerecht zu werden.
Das Regelwerk war 2023 beschlossen worden und Anfang 2024 in Kraft getreten. Der erste Änderungsstaatsvertrag dazu muss nach den Beschlüssen der Landesregierungen nun noch von den Regierungschefs von Berlin und Brandenburg unterzeichnet werden und danach das Ratifizierungsverfahren in beiden Landesparlamenten durchlaufen. Die Neuregelungen sollen nach Angaben der Senatskanzlei spätestens zum November in Kraft treten.
Sechs Hörfunkwellen
Mit dem Änderungsstaatsvertrag solle auch dem vom RBB eingeleiteten Konsolidierungskurs sowie den gestärkten Aufsichtsstrukturen Rechnung getragen werden, hieß es. Vorgesehen seien weiterentwickelte Regelungen zu Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, vor allem bei Vergütungsstrukturen. Geplant seien zudem Anpassungen zur Entbürokratisierung. Dazu gehöre unter anderem die Möglichkeit, Verfahren zu Programmbeschwerden künftig auch elektronisch zu führen.
Im Hörfunk werde die Zahl der gesetzlich beauftragten Angebote auf sechs festgelegt, hieß es weiter. Zugleich würden weitergehende Kooperationen mit anderen Landesrundfunkanstalten ermöglicht.