Der Rundfunk Berin-Brandenburg (RBB) hat seine frühere Leiterin der Intendanz, Verena Formen-Mohr, zu Recht fristlos entlassen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am Freitag nach einer erneuten mündlichen Verhandlung in Berlin. Formen-Mohr hatte gegen ihre Entlassung unter anderem wegen Unregelmäßigkeiten bei Rechnungen geklagt. Darüber war bereits mehrfach verhandelt worden. Der Sender müsse ihr nun zwar wie beantragt ein Zwischenzeugnis ausstellen, sagte der Vorsitzende Richter Mathias Maul-Sartori bei der Verkündung der Entscheidung, aber: „Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.“ (AZ: 12 Sa 861/23)
Zuvor hatten die Rechtsvertreter des RBB am Freitag erneute Vergleichsverhandlungen ausgeschlossen. In den bereits zuvor geführten Verhandlungen hätten die Vorstellungen beider Seiten „Lichtjahre auseinander“ gelegen, sagte ein Vertreter des Senders in der mündlichen Verhandlung. Dem Vorsitzenden Richter zufolge hatte der RBB Formen-Mohr im Zuge der Kündigung vom Oktober 2022 eine Abfindung in Höhe von 30.000 Euro und eine offizielle Weiterbeschäftigung bis Ende 2022 angeboten. Ihr Vertrag wäre regulär Mitte 2025 ausgelaufen. Sie war nach Gerichtsangaben ab 2016 beim RBB beschäftigt.
„Ausgesprochen bedenklich“
Im Mittelpunkt der Verhandlung am Freitag stand eine Rechnungsfreigabe über 12.000 Euro zuzüglich Steuern durch Formen-Mohr. Die Kammer halte diese Rechnungsfreigabe für „ausgesprochen bedenklich“, sagte Maul-Sartori. Von einer in so hoher Stellung tätigen Leitungsperson könne erwartet werden, dass solche Beträge nicht einfach auf Zuruf genehmigt werden. Formen-Mohr hatte die Freigabe der Rechnung in der Verhandlung insbesondere mit einer Entscheidung der damaligen Intendantin Patricia Schlesinger begründet, jedoch zugleich Schwächen bei der Dokumentation eingeräumt.
Umgehung von Vorschriften
In der Verhandlung ging es auch um Vorwürfe der Umgehung von Vorschriften zur Vergabe von Aufträgen des Senders durch die damalige Leiterin der Intendanz. Über verschiedene weitere Vorwürfe wurde nicht verhandelt. Der Vorsitzende Richter betonte, dass der Sender bei der Kündigung keine Zustimmung seines Verwaltungsrats eingeholt habe, könnte als Pflichtverletzung bewertet werden, die Schadenersatzansprüche zur Folge haben könnte. Zum Ende der Verhandlung kündigte er bereits an, dass das Gericht nicht im Sinne der Klägerin entscheiden werde.
Der RBB hatte seine Intendanz-Leiterin im Zuge der RBB-Krise um Vorwürfe der Verschwendung öffentlicher Mittel im Oktober 2022 fristlos entlassen. Das Arbeitsgericht Berlin hatte die Kündigung im April 2023 bestätigt. Sie habe mit ihrem Agieren die Vermögensinteressen des RBB gefährdet und Vorgaben für die Rechnungsfreigabe und die Erweiterung von Beratungsverträgen missachtet, hieß es zur Begründung. Dem RBB sei die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Befristung am 31. Juli 2025 nicht zuzumuten. (AZ: 21 Ca 10927/22)
Keine Revision
Dagegen war Formen-Mohr in Berufung gegangen. Sie bestreitet die Vorwürfe. Das Landesarbeitsgericht hat am Freitag noch keine Begründung seiner Entscheidung bekannt gegeben. Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde vom Gericht nicht zugelassen.