Das Berliner Kammergericht hat den Freispruch des Satirikers „El Hotzo“ vom Vorwurf der Billigung von Straftaten bestätigt. Das Gericht verwarf damit am Freitag die Revision der Staatsanwaltschaft. „El Hotzo“, der bürgerlich Sebastian Hotz heißt, war bereits im vergangenen Juli in erster Instanz freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen Rechtsmittel eingelegt. (AZ: 2 ORs 33/25, 161 SRs 102/25)
Das Kammergericht kam zum Schluss, dass das Amtsgericht im vergangenen Sommer Hotz ohne Rechtsfehler freigesprochen hat. Die beiden Beiträge des Satirikers seien für die Leser von „El Hotzo“ erkennbar als Witz gemeint gewesen.
Die Staatsanwaltschaft hatte Hotz vorgeworfen, das versuchte Attentat auf den damaligen US-Präsidentschaftskandidaten Donald Trump am 14. Juli 2024 auf der Plattform X in mehreren Beiträgen gebilligt zu haben. Dafür forderte die Anklage ursprünglich eine Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro.
Der Satiriker postete nach dem Attentat sinngemäß, was „der letzte Bus“ und Trump gemeinsam hätten. Er gab sich selbst die Antwort: „leider knapp verpasst“. Im Anschluss kommentierte er noch darunter, er finde es „absolut fantastisch, wenn Faschisten sterben“.
Hotz nutzte sein Recht als Angeklagter auf das letzte Wort. Er zog einen Vergleich zur Tötung des iranischen Führers Ali Chamenei durch einen US-Luftangriff Ende Februar. Hotz sagte, er habe viele Beiträge gesehen, in denen „zurecht“ voller Freude über den Tod Chameneis gesprochen wurde. Es dürfe sich gefreut werden, wenn ein schlechter Mensch sterbe. Wer sich von diesen Äußerungen wirklich bedroht fühle, dem rate er „mal wieder rauszugehen, weg vom Handy, weg vom Laptop“.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft seien die in einem Abstand von 15 Minuten erfolgten Beiträge separat zu betrachten. Während auch die Staatsanwaltschaft den ersten Post als klaren Witz anerkannte, argumentierte die Strafverfolgungsbehörde, dass der Kommentar für sich alleine stehe und keine satirischen Elemente enthalte. Dem folgte das Kammergericht nicht. Es sei erkenntlich, dass Hotz mit der Aussage, er finde es „absolut fantastisch“, den Sprachduktus von Donald Trump nachahme. Hotz löschte beide Beiträge später.
Die Verteidigerin von Hotz, Rechtsanwältin Carolin Lütcke, sagte, sie könne „weder Rechtsauffassung noch Verfolgungseifer“ der Staatsanwaltschaft verstehen. Auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hatte bereits die Einstellung des erstinstanzlichen Verfahrens gefordert und später kritisiert, dass die Staatsanwaltschaft in Revision ging.
Nach Abschluss des Verfahrens am Freitag äußerte sich der DJV-Bundesvorsitzende Mika Beuster „erleichtert, dass das Kammergericht pro Satirefreiheit entschieden hat“. Alles andere wäre „eine Kriminalisierung freier Meinungsäußerungen gewesen“.
Nach Ende der Verhandlung erklärte Hotz, er freue sich, dass der Prozess nun ein Ende habe. Eine Verurteilung wäre allerdings besser für seine anstehende Buchveröffentlichung gewesen.