Drei Ermittlungsverfahren nach AfD-Demonstration in Frankfurt
Frankfurt, Oder (epd).

Die Polizei Frankfurt (Oder) prüft drei rassistische Vorfälle nach einer von der AfD initiierten Demonstration in der Stadt. Unter anderem werde eine Rede des Brandenburger AfD-Fraktionsvorsitzenden Hans-Christoph Berndt auf eine möglicherweise volksverhetzende Passage hin untersucht, sagte ein Polizeisprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Mittwoch. Er soll sich darin abfällig über Ausländer geäußert haben. Zu der „Kundgebung gegen Migrantengewalt“, wie die AfD die Demonstration bezeichnete, waren am Dienstagabend rund 500 Menschen gekommen.

Zudem werden Äußerungen einer fünfköpfigen Personengruppe am Rande der Kundgebung geprüft. Diese soll „Deutschland den Deutschen“ und „Ausländer raus“ skandiert haben. Ob die Gruppe Teil der Demonstration war, sei Gegenstand der Ermittlungen. Weiterhin sei auf der Kundgebung ein Mann festgestellt worden, der die Hand zum sogenannten Hitlergruß erhoben haben soll. Die Polizei nahm in allen Fällen die Ermittlungen von Amts wegen auf.

Debatte um Jugendgewalt in Brandenburg

Jugendgewalt ist derzeit in mehreren Städten Brandenburgs ein Thema. Anlass der Demonstration war der Angriff auf einen Schüler durch eine Gruppe von rund zehn Jugendlichen vor einer Oberschule in Frankfurt (Oder) in der vergangenen Woche. Die AfD nutzte offenbar den Migrationshintergrund einiger der Täter als Anlass für die Demonstration.

Die Vorfälle führten auch zu Diskussionen über die Herabsetzung der Strafmündigkeit. Nach derzeitiger Gesetzeslage sind Kinder unter 14 Jahren schuld- und strafunmündig.

Strafrechtsprofessorin gegen frühere Strafmündigkeit

Die Strafrechtsprofessorin Kirstin Drenkhahn von der Freien Universität Berlin äußerte sich zu solchen Überlegungen am Mittwoch im RBB-Hörfunk kritisch. Junge Menschen würden nicht darüber nachdenken, welche strafrechtlichen Konsequenzen ihr Handeln habe, sagte Drenkhahn. Zudem sei es richtig, dass das Jugendstrafrecht bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres angewendet werden kann, argumentierte die Kriminologin der Freien Universität Berlin. Dies sei eine „Pufferzone zum richtigen Erwachsenenalter“.

Auch eine schnellere Bestrafung der Taten habe wenig Effekt. „Abschreckung als Idee hilft sowieso eigentlich nicht, wenn ich die Konsequenzen meiner Handlungen nicht vorhersehe.“ Jugendliche Täter würden sich nicht in den Medien über Fälle, Urteile und damit verbundene Strafen informieren, erklärte Drenkhahn. Es benötige viel mehr Jugendhilfemaßnahmen bevor es zu Straftaten kommt. Außerdem müssten Familien gestärkt werden. Ein großes Problem sieht die Expertin für Jugendstrafrecht in der Finanzierungslücke in den Kommunen für solche Maßnahmen.

Von Jonas Grimm (epd)