Der Berliner Senat will den Verfassungsgerichtshof des Landes besser vor der Einflussnahme durch extremistische Parteien schützen. Geplant sei die Stärkung der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Funktionsfähigkeit des Verfassungsgerichts durch Änderung der Landesverfassung, sagte Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) am Dienstag nach einer Senatssitzung.
Dazu wurden zwei Gesetzesentwürfe vom Senat auf den Weg gebracht. Vorangegangen waren Gespräche mit allen demokratischen Parteien im Abgeordnetenhaus, sagte Badenberg, also auch mit den Oppositionsfraktionen von Grünen und Linkspartei, nicht aber mit der AfD-Fraktion. Eine Änderung der Verfassung erfordert eine Mehrheit von zwei Dritteln der gewählten Mitglieder des Abgeordnetenhauses.
Badenberg betonte, die verfassungsrechtliche Absicherung des Verfassungsgerichtshofs weise derzeit Lücken auf. Wesentliche Bestimmungen seien bislang nur im einfachen Gesetz über den Verfassungsgerichtshof geregelt. Sie könnten deshalb mit einfacher Mehrheit geändert werden.
Bindungswirkung von Entscheidungen
Laut Senatsjustizverwaltung soll etwa der Status des Gerichts als Verfassungsorgan neben dem Senat und dem Abgeordnetenhaus in der Verfassung festgeschrieben werden. Ebenfalls dort geregelt werden solle die Amtszeit der Richterinnen und Richter von sieben Jahren und die Amtsfortführung bis zur Wahl eines Nachfolgers. Auch das Verbot der Wiederwahl, die Wahlvoraussetzungen für Richterinnen und Richter sowie die Geschäftsordnungsautonomie und die Bindungswirkung der Entscheidungen des Gerichts sollen so festgezurrt werden. Zudem werde klargestellt, dass die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs nicht den disziplinarrechtlichen Regelungen der übrigen Richterschaft unterliegen.
Die bislang im einfachen Gesetz über den Verfassungsgerichtshof festgehaltenen Regeln stellten eine „offene Flanke“ dar, die durch eine „verfassungsrechtliche Brandmauer“ geschlossen werden müsse, sagte Badenberg. Unverändert sollen dagegen die Organisation und das Verfahren des Verfassungsgerichtshofs im einfachen Gesetz geregelt werden.
Verfassungsänderung bis zum Sommer
Badenberg verwies unter anderem auf Entwicklungen in Thüringen, wo die AfD seit der Landtagswahl im September 2024 mit ihrer Sperrminorität im Landtag die Wahl von Richtern blockiere. Aber auch Ungarn und Polen hätten gezeigt, wie schnell der Rechtsstaat erodieren könne, sagte Badenberg.
Die neun Mitglieder des Berliner Verfassungsgerichts werden vom Abgeordnetenhaus mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Männer und Frauen müssen jeweils mindestens drei der Verfassungsrichter stellen. Drei müssen Berufsrichter sein, drei weitere die Befähigung zum Richteramt haben.
Jetzt muss der Antrag auf Verfassungsänderung im Abgeordnetenhaus beraten werden. Badenberg hofft auf eine positive Entscheidung bis zum Sommer.