Die staatlichen Hochschulen in Berlin haben im vergangenen Jahr insgesamt 49 Diskriminierungsfälle an den Senat gemeldet. Dabei sei es um Diskriminierungen wegen „ethnischer Herkunft“ oder „rassistischer Zuschreibung“ gemäß dem Landesantidiskriminierungsgesetz gegangen, teilte die Senatswissenschaftsverwaltung am Mittwoch in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus mit.
An der Spitze der Meldungen lag demnach die Universität der Künste (29 Fälle), gefolgt von der Technischen Universität Berlin (acht Fälle), der Berliner Hochschule für Technik (fünf Fälle) und der Hochschule für Wirtschaft und Technik Berlin (drei Fälle). Weitere Meldungen von Diskriminierungen kamen von der Alice-Salomon-Hochschule (zwei Fälle) sowie der Hochschule für Musik Hanns Eisler und der Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch mit jeweils einer Meldung. Die weiteren staatlichen Hochschulen hätten keine Diskriminierungsfälle angezeigt.
Das Berliner Hochschulgesetz verpflichtet unter der Überschrift „Hochschule der Vielfalt“ die Einrichtungen, gegen Diskriminierungen vorzugehen. Dazu gehören unter anderem Benachteiligungen wegen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen oder antisemitischen Zuschreibung oder der Religion und Weltanschauung. Das Berliner Verwaltungsgericht verhandelt auf dieser Rechtsgrundlage im Juli die Klage eines jüdischen Studenten gegen die Freie Universität Berlin. Er wirft seiner Hochschule vor, nicht genug gegen den Antisemitismus vorzugehen und damit gegen das Hochschulgesetz zu verstoßen.