Der Berliner CDU-Spitzenkandidat, Finanz- und Kultursenator Stefan Evers, hat sich für eine Ergänzung des Grundgesetz-Artikels 3 zum Schutz der sexuellen Identität ausgesprochen. „Wir werden auch weiter dafür werben, den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern“, sagte Evers dem Nachrichtenmagazin „Focus“ (Online) am Mittwoch.
Er positionierte sich damit gegen den neuen Unionfraktionschef im Bundestag Thorsten Frei (CDU). Dieser hatte sich am Wochenende in den Zeitungen der Funke Mediengruppe gegen eine Verankerung des Verbots von Diskriminierung wegen sexueller Identität im Grundgesetz ausgesprochen. „Den Wunsch der queeren Community nach diesem symbolischen Schritt kann ich verstehen. Aber das würde unsere Verfassung überfrachten“, sagte Frei zur Begründung.
Verfolgung in der NS-Zeit
Evers verwies auch auf „die historische Verantwortung“: „Homosexuelle wurden im Nationalsozialismus verfolgt und noch lange danach strafrechtlich diskriminiert.“ Auch deshalb gehöre der Schutz der sexuellen Identität in Artikel 3 des Grundgesetzes, sagte der kommissarische CDU-Landesvorsitzende.
Kritik kommt auch aus der Lesben- und Schwulen Union der CDU (LSU). LSU-Chef Sönke Siegmann sagte dem „Focus“: „Wir brauchen kein Mitgefühl und Verständnis - wir brauchen realen Schutz.“
Queere Verbände fordern seit dem CSD-Anschlag verstärkt eine Ergänzung von Grundgesetz-Artikel 3 um die sexuelle Identität als Diskriminierungsmerkmal. Der Artikel schützt bisher unter anderem vor Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Abstammung, religiöser Anschauung oder Behinderung.