Schleswig-Holstein stimmt über Reerdigung als Bestattungsform ab
Kiel (epd).

Der schleswig-holsteinische Landtag stimmt am Donnerstag über die Einführung der Reerdigung als weitere Bestattungsform ab. Da alle Landtagsfraktionen den Entwurf gemeinsam einbrachten, wird die Änderung des Bestattungsrechts voraussichtlich verabschiedet. Schleswig-Holstein wäre dann das erste Bundesland, das das Verfahren zur beschleunigten Verwesung dauerhaft im Bestattungsrecht verankert.

Bei dem Prozess wird der Körper der verstorbenen Person in einem sargähnlichen Kokon in 40 Tagen zu Erde transformiert, die dann in einem Sarg oder Tuch auf Friedhöfen in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg beigesetzt werden kann.

Pilotphase mit mehr als 70 Reerdigungen

Vorangegangen war eine mehrjährige Pilotphase, die das Berliner Unternehmen „Meine Erde“ zu Erprobung der beschleunigten Verwesung beantragt hatte. Im Februar 2022 war die Bestattungsform mit einer behördlichen Duldung auf dem Friedhof der evangelischen Kirchengemeinde in Mölln (Kreis Herzogtum Lauenburg) an den Start gegangen. Ein Jahr später kam eine Kapelle auf dem Kieler Parkfriedhof Eichhof als Standort hinzu.

Mehr als 70 Reerdigungen wurden inzwischen abgeschlossen. Das Institut für Rechtsmedizin der Universität Leipzig begleitete den Prozess und stufte die neue Bestattungsform als als unbedenklich für Mensch und Umwelt ein. Am 7. Juni war die Pilotphase zu Ende gegangen.