Das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm (GRP) in Mecklenburg-Vorpommern geht in die Umsetzung. Die Auftaktveranstaltung für das von der Landesregierung beschlossene Programm fand am Freitag in Schwerin statt, wie das Gleichstellungsministerium mitteilte. Das GRP zeigt aktuelle Herausforderungen auf und benennt Maßnahmen.
„Gleichstellung darf nicht vom Engagement Einzelner abhängen. Sie braucht Struktur. Sie braucht Verbindlichkeit und einen klaren politischen und auch gesellschaftlichen Willen“, sagte Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt (Linke). Das GRP lebe von Beteiligung.
Von der Kindheit bis ins Alter
Das erarbeitete Programm umfasse 15 Kapitel, „orientiert am Lebensverlauf von der Kindheit und der Jugend über die Ausbildung, das Studium und die Arbeitswelt bis ins Alter“. Ergänzt werde es um lebensphasenübergreifende Themen wie Gewaltschutz, Gesundheit, geschlechtergerechte Stadt- und Raumplanung und Gleichstellung im freiwilligen Engagement.
„Dieses Programm ist vor allem eine ehrliche Bestandsaufnahme, wie es sie noch nie gab. Es benennt, wo wir stehen und wo wir hinter unseren Ansprüchen zurückbleiben. Es zeigt aber auch, dass wir nicht bei null anfangen“, sagte Bernhardt.
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) sagte in einem Videogrußwort: „Mit dem Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm schlagen wir für Mecklenburg Vorpommern ein neues Kapitel auf - verbindlich und mit einem klaren Kompass für die nächsten Jahre. Es geht um Schutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt, um faire Chancen in Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Ehrenamt und um Städte und Dörfer, in denen niemand Angst haben muss, nach Hause zu gehen.“
Gremium prüft Umsetzung
Die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung, Monique Tannhäuser, erläuterte: „Die 131 festgeschriebenen Maßnahmen sind so aufgebaut, dass sie stetig weiterentwickelt und den Bedarfen angepasst werden können. Ein Begleitgremium wird transparent prüfen, was umgesetzt wurde und welche Stellschrauben noch zu drehen sein werden.“
Das Gremium werde sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft und der Landesregierung zusammensetzen und mindestens einmal jährlich beraten. Geplant seien eine Zwischenüberprüfung nach zweieinhalb Jahren und eine umfassende Überprüfung und Fortschreibung fünf Jahre nach Veröffentlichung.