Mirabellen, Äpfel und Co: Was darf ich ernten?
s:28:"Äpfel im öffentlichen Raum";
Äpfel im öffentlichen Raum
Fragen und Antworten zum Obstpflücken in der Öffentlichkeit
Hannover (epd).

Äpfel, Brombeeren, Zwetschgen - Sommerzeit ist Obst-Zeit. Dabei gibt es leckere, frische Früchte nicht nur in Supermärkten und Bioläden, auf Märkten oder an Straßenständen zu kaufen. Sie wachsen auch entlang öffentlicher Wege. Doch darf man dort bedenkenlos zugreifen? Wissenswertes über Regeln zur Ernte im öffentlichen Raum.

Darf ich Früchte wie Brombeeren in der freien Natur pflücken?

Für das Sammeln von Wildpflanzen gilt das Bundesnaturschutzgesetz. In der freien Natur dürfen wild wachsende Früchte in geringen Mengen für den persönlichen Eigenbedarf gepflückt werden, ebenso wie Blumen oder Pilze. Das ist die sogenannte Handstraußregel. Die Menge, die man sammeln darf, entspricht in etwa dem, was man zwischen Daumen und Zeigefinger fassen kann, also einem „Handstrauß“. Für Pilze gilt ein Richtwert von ein bis zwei Mahlzeiten. Dabei ist es wichtig, die Pflanzen nicht zu beschädigen. Wer Obst pflücken möchte, sollte sicherstellen, dass der Strauch nicht auf Privatgrund steht.

Ist das Pflücken auf öffentlichen Grund immer erlaubt?

Nein, erklärt das Zentrum für Ernährung und Hauswirtschaft Niedersachsen (ZEHN). Bei kommunalem Eigentum gilt, dass das Pflücken oder Mitnehmen von Obst nur dann erlaubt ist, wenn es ausdrücklich durch Schilder, Vereinbarungen oder lokale Regelungen gestattet ist. Ohne eine solche Erlaubnis handelt es sich den Angaben zufolge auch bei kommunalem Eigentum um geschütztes Eigentum. Das unbefugte Entnehmen von Obst kann somit als Diebstahl gewertet werden, unabhängig davon, ob es sich um private oder kommunale Flächen handelt.

Wo finde ich Obstbäume und Obststräucher, an denen das Pflücken erlaubt ist?

Wer gezielt nach erlaubten Pflückstellen sucht, wird auf www.mundraub.org fündig, einer Plattform für frei zugängliche Obstbäume und essbare Wildpflanzen. Vor dem Eintrag neuer Standorte sollten Nutzer sich bei den zuständigen Behörden informieren, ob der jeweilige Baum oder Strauch auf öffentlichem Grund steht und keine Eigentumsrechte verletzt werden. Außerdem dürfen sich die Fundorte nicht in Schutzgebieten befinden. Die Plattform weist darauf hin, dass Bäume entlang einer Landstraße verpachtet sein können und Streuobstwiesen meistens in Privatbesitz sind oder von Streuobst-Initiativen gepflegt und bewirtschaftet werden. Die Plattform übernimmt keine Haftung oder Garantie für die Essbarkeit der Früchte.

Was mache ich, wenn ich unsicher bin?

Der Naturschutzbund Niedersachsen rät, in Zweifelsfällen bei der zuständigen Gemeinde nachzufragen. Den Angaben zufolge sind zudem Online-Kleinanzeigen eine gute Anlaufstelle. Dort werde Obst zur Ernte angeboten. Bei Bäumen an Feldwegen und Ackerrändern rät der Landesbauernverband, den Bauern direkt zu fragen, ob es seine Bäume sind und ob man das Obst für den Eigenverbrauch pflücken darf.

Woran erkenne ich zweifelsfrei und ohne nachfragen zu müssen, ob ich Obst von Bäumen pflücken darf?

Dabei hilft das Ernteprojekt „Gelbes Band“ des Zentrums für Ernährung und Hauswirtschaft Niedersachsen (ZEHN). Ein gelbes Band am Baum zeigt an: Hier darf kostenlos und legal für den Eigenbedarf geerntet werden. Baumbesitzer wie Kommunen und Privatpersonen können mitmachen und so ihr Obst zur freien Verfügung stellen. Die Aktion zur Rettung ungenutzter Früchte geht in diesem Jahr in die sechste Saison. Ziel ist es, Lebensmittelverschwendung zu vermeiden. Auf einer Standortkarte auf der Website sind die Bäume und Sträucher eingetragen. Vor Ort weisen neben den gelben Bändern aus Papier auch Aktionsplakate des ZEHN auf die Pflück-Erlaubnis hin. Den Angaben zufolge wurden Ende Juli bereits 120 Standorte gemeldet, an denen das ZEHN rund 3.000 Bänder verteilt hat.

Von Sonja Scheller (epd)