Als Reaktion auf antisemitische Vorfälle an Hochschulen will das Land Niedersachsen seine Gesetzeslage verschärfen. So sollen Studierende, die Gewalt gegen andere Studierende oder Lehrkräfte ausüben oder androhen oder zu Gewalt aufrufen, künftig leichter exmatrikuliert werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Koalition von SPD und Grünen wird am Dienstag im Landtag in Hannover in erster Lesung beraten, wie der Landtag mitteilte.
„Hochschulen müssen Orte sein, an denen alle Studierende ohne Angst lernen, lehren und forschen können“, betonte Wissenschaftsminister Falko Mohrs (SPD). Das gelte insbesondere für jüdische Studierende: „Wer Opfer schützt, schützt zugleich die Freiheit von Wissenschaft und Studium.“ Mit dem Gesetzentwurf zieht die rot-grüne Landesregierung einen Teil der geplanten umfassenden Novelle des niedersächsischen Hochschulgesetzes vor.
Jüdischer Student in Berlin wurde schwer verletzt
Bislang können Studierende in Niedersachsen nur exmatrikuliert werden, wenn sie rechtskräftig verurteilt sind. Zwar können die Hochschulen Hausverbote aussprechen, allerdings nur zeitlich befristet. Auslöser für die verschärften Regelungen war ein Vorfall in Berlin im Februar 2024. Dabei war ein 30-jähriger jüdischer Student von einem 23-jährigen propalästinensischen Kommilitonen angegriffen und schwer verletzt worden.
Die Möglichkeit zur Exmatrikulation soll auch bei sexueller Belästigung oder bei Volksverhetzung sowie bei Mobbing oder Stalking bestehen. Darüber soll eine besondere Kommission beraten. Die endgültige Entscheidung soll beim Hochschul-Präsidium liegen. Dieses kann auch mildere Maßnahmen verhängen. So kann es eine Rüge aussprechen oder Studierende für bis zu einem Semester von der Nutzung von Hochschul-Einrichtungen oder Lehrveranstaltungen ausschließen.
Hochschulen können Einschreibung ablehnen
Unter bestimmten Voraussetzungen können die Hochschulen laut Entwurf künftig auch die Einschreibung verweigern. Dies gilt etwa, wenn Studienbewerber bereits rechtskräftig wegen Volksverhetzung verurteilt sind oder wenn andere Hochschulen in Niedersachsen eine Sperrfrist gegen sie verhängt haben. So soll ein „Hochschul-Hopping“ innerhalb des Bundeslandes, aber auch bundesweit verhindert werden.
Nach einem Bericht des Bundesverbands der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus (Rias) hat sich die Zahl der antisemitischen Vorfälle an Hochschulen im Jahr 2024 beinahe verdreifacht: von 151 auf 450. Hintergrund für den Anstieg war der Hamas-Überfall auf Israel im Oktober 2023 und der danach begonnene Krieg im Gaza-Streifen. Im Jahr 2022 waren lediglich 23 Fälle gezählt worden. In Niedersachsen gab es nach Angaben des Wissenschaftsministeriums antisemitische Vorfälle in Braunschweig und Göttingen.